08.10.2024 - 6.2 Änderung der Gesellschaftsverträge der Beteilig...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Datum:
- Di., 08.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Krumpen, Herr Dr. Fanger
Herr Dr. Fanger informiert die Ausschussmitglieder, dass der Bundesrat sich in seiner Sitzung am 27.09.2024 mit dem Entwurf eines CSRD-Gesetzes befasst hat. Der Entwurf sieht eine Änderung des § 289 b des Handelsgesetzbuches dahingehend vor, dass eine Regelung in einem Gesellschaftsvertrag, die lediglich die Aufstellung und Prüfung des Lageberichts nach den Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaft vorgibt, keine Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht begründet.
Eine Zustimmung des Bundestages und der Bundesregierung zum Gesetzesentwurf stehen noch aus. Sollten diese dem Gesetzesentwurf so zustimmen, ist keine Änderung der Gesellschaftsverträge der Beteiligungsunternehmen der Hansestadt Wismar erforderlich.
Die Verwaltung zieht daher die Beschlussvorlage VO/2024/0085 zurück.
Sollte der Gesetzesentwurf nochmals angepasst werden, wird die Vorlage der Bürgerschaft ggf. erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.
Herr Krumpen erkundigt sich, ob die Unternehmen freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen können.
Herr Dr. Fanger erläutert, dass eine freiwillige Berichterstattung jederzeit möglich ist und die Ermittlung/ Erfassung von Daten durch die Beteiligungsunternehmen bereits erfolgt (z.B.: für die Beantragung von Krediten, Lieferkettengesetz).