09.09.2024 - 15.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 89/24 „Sonstiges Sondergebiet Öffentliche Verwaltung und Feuerwehr – Poeler Straße / Ladestraße“ sowie die 68. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Wismar, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau zu schaffen.

 

  1. Der Bereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt:

im Norden: durch die Gleistrasse der Deutschen Bahn AG

im Osten: durch die Poeler Straße

im Süden: durch den ZOB

im Westen: durch Flächen des Seehafens sowie die denkmalgeschützte ehemalige Güterabfertigung

(siehe Anlage 1)

 

  1. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 89/24 „Sonstiges Sondergebiet Öffentliche Verwaltung und Feuerwehr – Poeler Straße / Ladestraße“.

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans sowie der 68. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Wismar ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

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Herr Berkhahn erklärt die Rahmenbedingungen (Brandschutzbedarfsplan, Ausrückzeiten) für einen geeigneten Standort für die Feuerwehr und die Verwaltung, der hier gefunden wurde und durch Ankauf der Flächen nunmehr realisierbar ist.

WM: Frau Schmidt-Blaahs hätte gerne einen Lageplan aus dem Wettbewerbsergebnis zur Vorlage gehabt. Herr Berkhahn und Herr Groth erläutern, dass erst nach dem Beschluss der Vorlage entsprechende Untersuchungen, Gutachten und Planungen erfolgen können und somit auch erst in einem nächsten Schritt bspw. die verkehrliche Erschließung aufgezeigt werden kann. Herr Tiedtke spricht sich positiv zum Vorgehen aus.

Herr Berkhahn, Herr Groth, Frau Martens, Herr Hoffmann und Herr Helbig verabschieden sich um 17:55 Uhr.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=4017&TOLFDNR=1002211&selfaction=print