07.10.2024 - 6.2 Änderung der Friedhofssatzung der Hansestadt Wi...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Der Antrag der CDU-Fraktion und der Antrag der Fraktion DIE LINKE. Zur Änderung bzw. Anpassung der Friedhofssatzung wurden zusammen diskutiert.

 

Herr Brüggert (CDU-Fraktion) als auch Herr Krumpen (Fraktion DIE LINKE.) führten zur Thematik der Anträge aus.

 

Die Verwaltung gab eine Stellungnahme zu den beiden Anträgen ab. Schwerpunkt der Stellungnahme war insbesondere, dass die Ruhe auf dem Friedhof gewahrt bleibt. Der Verkehr könnte zudem zu Gefahren führen.

 

Danach folgte die Diskussion:

 

Wortmeldungen: Herr Keßler, Herr Berkhahn, Herr Krumpen, Herr Brüggert, Herr Fuhrwerk, Herr Holst, Frau Rakow, Frau Lechner

 

Es wurde vorgeschlagen, eine Vorortbesichtigung durch die Verwaltungsausschussmitglieder auf dem Friedhof durchzuführen.

 

Herr Keßler (SPD-Fraktion) beantragte die Begehung des Friedhofes.

Es wurde sich auf Donnerstag, den 17.10.2024 um 15.00 Uhr geeinigt.

 

Herr Krumpen ließ über den Antrag abstimmen:

mehrheitlich beschlossen (7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

 

Die Ausschussbetreuung wird fristgerecht zur Sondersitzung am 17.10.2024 einladen.

 

Nach der Vorortbesichtigung auf dem Friedhof sollen die Anträge erneut im Ausschuss beraten werden. Der Antrag der CDU-Fraktion und der Antrag der Fraktion DIE LINKE. wurden vertagt in die Novembersitzung des Verwaltungsausschusses.

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt eine Änderung/Ergänzung der 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Hansestadt Wismar vom 11.12.2013 vorzunehmen, wonach das Befahren des Friedhofs bis zu den Gräbern für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen aG erlaubt wird. 

Hierzu wird die Friedhofssatzung wie folgt geändert:

Im § 6 wird unter neu Punkt 6 folgende Ergänzung aufgenommen:

„Von der Hansestadt Wismar werden für das Befahren der Friedhöfe mit dem Personenkraftwagen bis zu den Gräbern, Ausnahmegenehmigungen für Personen vom Verbot nach § 6 Abs. 3 Buchstabe a) erteilt, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind, mit welchem eine außergewöhnliche Gehbehinderung (aG) bescheinigt wird.”

 

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Abstimmungsergebnis:

vertagt

 

 

 

 

 

 

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