07.10.2024 - 6.1 Parkmöglichkeiten während des Schwedenfestes

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Woellert (Fraktion liberale Liste – FDP) führte in die Thematik des Antrages ein.

 

Wortmeldungen: Herr Senator Berkhahn, Herr Benz, Herr Fuhrwerk, Herr Krumpen, Frau Donath, Herr Keßler, Herr Holst, Frau Rakow

 

In der Diskussion wurde herausgearbeitet, dass das Parken auf den Straßen zu einem hohen Beschilderungsaufwand führen würde, während die erreichbare Zahl der Parkplätze relativ gering ausfällt. Eine Entlastung durch Park & Ride oder Shuttle-Verkehr anzubieten, wäre eine mögliche Lösung, die Zahl der auf öffentlichen Flächen möglichen Parkplätze (z.B. Festplatz) sind jedoch zu gering für einen ganztägigen Shuttle-Service. Zudem ist die Einrichtung eines Shuttle- Service Aufgabe des Veranstalters. Es blieb die Frage offen, wer für die Kosten aufkommen soll, wenn ein solcher Service außerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Veranstalter eingerichtet werden soll. Dem Veranstalter des Schwedenfestes kann man dies bei der derzeitigen Vertragslage nicht zumuten. Zudem sollte beachtet werden, dass ein Park & Ride oder Shuttle-Verkehr im Vergleich zur Gesamtbesucherzahl nur wenig Besucher betreffen würde. Im Zuge der Erörterungen wurde schlüssig dargestellt, dass der Bedarf für das Schwedenfest nicht gesehen wird. ÖPNV und Nahbus decken mit dem bestehenden Angebot vieles ab. Im Gespräch wurde auch deutlich, dass bei zukünftigen Veranstaltungen, die evtl. größer als das Schwedenfest sein könnten, seitens der Verwaltung der Gedanke eines Shuttle-Verkehrs neu zu bewerten wäre.

 

Es wurde empfohlen, den Antrag entweder anzupassen oder der Bürgerschaft nicht mehr vorzustellen.

 

Der Antrag kommt nicht zur Abstimmung.

Der Verwaltungsausschuss nahm den Antrag zur Kenntnis.

 

 

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Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft bittet den Bürgermeister zu prüfen, ob und an welchen Stellen die Möglichkeit besteht, während des Zeitraumes des Schwedenfestes die Bürgermeister-Haupt-Straße, Lübsche Straße oder andere Straßen einseitig als Parkfläche freizugeben.

2. Sollte sich das temporäre Parken auf Straßen als ungeeignet erweisen, sollten alternative kurzfristige Parkmöglichkeiten ausfindig gemacht werden, bspw. Park & Ride oder Shuttle-Angebote.

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Abstimmungsergebnis:

Zur Kenntnis genommen