02.09.2024 - 4 Wahl der/des Vorsitzenden des Ausschusses

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Wortprotokoll

 

Frau Rakow gewann aus der Mitte der Mitglieder 2 „Wahlhelfer“ - Frau Woellert und Herr Krumpen.

 

Vor Beginn der Wahl des Vorsitzenden wies Frau Rakow auf den § 32a KV M-V (Besetzung von Gremien, Zuteilungs- und Benennungsverfahren) hin. Des Weiteren erinnerte sie an die Zusammenkunft der Fraktionsvorsitzenden vom 24.06.2024. Hier wurde sich bereits im Vorfeld unter den Fraktionsvorsitzenden ausgetauscht, welche Fraktion den Vorsitz und die Stellvertreter des jeweiligen Ausschusses stellt. Das entsprechende Papier hatte Frau Rakow zur Sitzung mitgebracht, damit die Mitglieder dieses ggf. einsehen können.

 

 

1. Wahlgang:

Herr Schneider (AfD-Fraktion) stellte sich zur Wahl als Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses.

 

Einen weiteren Vorschlag gab es zu diesem Zeitpunkt nicht.

 

(18.04 Uhr 5 Minuten Pause)

 

Die Wahlhelfer, Frau Woellert und Herr Krumpen, wiesen nach, dass die Wahlurne leer war.

 

Die Mitglieder des Ausschusses wurden durch Frau Rakow der Reihe nach aufgerufen und gebeten, Ihre Stimme abzugeben.

 

Frau Woellert und Herr Krumpen zählten die Stimmen aus:

 

Wahlergebnis:

Ja-Stimmen:  3

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen:  0

 

Demnach wurde Herr Schneider als Vorsitzender des Verwaltungsausschusses nicht bestätigt.

 

Herr Brüggert (CDU-Fraktion) beantragte 10 Minuten Pause.

 

(18.14 Uhr 10 Minuten Pause)

 

Nach der Pause erkundigte sich Frau Rakow, ob es weitere Vorschläge für die Besetzung des Vorsitzes gäbe.

 

Herr Krumpen (Fraktion DIE LINKE.) schlug Frau Rakow vor.

 

Frau Rakow teilte mit, dass sie diesen Wahlvorschlag nicht annehmen kann und begründete es wie folgt:

 

Am 24.06.2024 haben sich die Vorsitzenden alle Fraktionen aus Sicht von Frau Rakow über die Besetzung der Ausschüsse und die Ausschussvorsitzenden (Fraktion) geeinigt.

Dieses Papier wurde von allen Fraktionsvorsitzenden unterzeichnet und ist auch allen Anwesenden bekannt.

 

Nach ihrer Auffassung widerspiegelt dieses Papier den Willen des Gesetzgebers (teleologische Auslegung) § 32a KV – MV.

 

Sie zitierte § 32a (2), Satz 1

 

„Die Zuteilung der Sitze richtet sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander“

 

Das trifft nach ihrer Auffassung auch für die Besetzung der Vorsitzenden der Ausschüsse zu und war darum auch Bestandteil der Einigung. Sollte jetzt nicht danach verfahren werden, befürchtete Frau Rakow, dass das Verfahren rechtswidrig sein könnte.

Aufgrund der überraschenden Nominierung konnte sie im Vorfeld diese Verfahrensweise nicht prüfen lassen.

 

Aus diesem Grunde lehnte sie die Wahl ab und stünde als Vorsitzende des Verwaltungsausschusses nicht zur Verfügung.

 

Daraufhin teilte Hr. Holst mit, dass es im § 32a KV M-V um die Sitzverteilung ginge und nicht um die Wahl des Vorsitzes. Die Verteilung der Sitze bliebe ja erhalten.

 

Herr Schneider teilte mit, dass die Einigung im Konsens stattfand.

 

Hr. Gundlack entgegnete dem und äußerte sich zum Verfahren.

 

Herr Brüggert äußerte sich ebenfalls zum Verfahren.

 

Herr Gundlack (SPD-Fraktion) schlug Herrn Krumpen vor als Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses.

 

(18.30 Uhr 5 Minuten Pause)

 

2. Wahlgang

Die Wahlhelfer, Frau Woellert und Herr Holst, wiesen nach, dass die Wahlurne leer ist.

 

Die Mitglieder wurden der Reihe nach durch Frau Rakow aufgerufen und gebeten, ihre Stimme abzugeben.

 

Frau Woellert und Herr Holst zählten die Stimmen aus:

 

Wahlergebnis:

Ja-Stimmen:  5

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen:  1

 

Demnach wurde Herr Krumpen zum Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses gewählt.

Herr Krumpen nahm die Wahl an.

 

(Herr Schneider verließ um 18.36 Uhr den Sitzungsraum.)

 

Frau Rakow gratulierte Herrn Krumpen zur Wahl als Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses.