07.10.2024 - 10 Information zu den Fragen zum Ökologischen Schu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 07.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Frau Hagemann, Frau Naß, Herr Kiesewetter, Herr Brüggert, Herr Holst, Herr Keßler
Beantwortung der Fragen von Herrn Brüggert (Sitzung vom 02.09.2024) zum ÖSW von Frau Naß:
1. Veranstaltungen, Kooperationsvereinbarungen
- Wie viele und welche Kitas und Schulen wurden angeschrieben und über die Möglichkeiten
oder Angebote des ÖSW informiert? Welche Kitas und Schulen wurden explizit eingeladen?
Wer sagte ab?
- Welche Kooperationsvereinbarungen gibt es und was beinhalten sie?
Alle Schulen und Kitas der HWI und dem stadtnahen Umfeld des LK NWM sowie Bildungsträger bekommen in regelmäßigen Abständen per E-Mail entsprechende Informationen über das jeweilige aktuelle Programm zugesendet. Programminformationen werden auch über die Internetseite der AWO, Flyer und soziale Netzwerke kommuniziert. Das Bildungsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und Trägerorganisationen, wie Kitas, Tagespflegepersonen, Schulen und Vereine und umfasst Themenvormittage, Projekttage, Lehrerveranstaltungen sowie Freizeitvergnügen.
- 21 Schulen davon 14 aus der HWI und 7 aus dem LK NWM
- 19 Kitas davon 18 aus der HWI und 1 aus dem LK NWM
- zahlreiche Vereine und Verbände
2023
- aktive Teilnehmer an Bildungsveranstaltungen 1.869
- Gesamtanzahl inkl. Besucher und Feste 7.280
bis 10/2024
- aktive Teilnehmer an Bildungsveranstaltungen 1.694
- Gesamtanzahl inkl. Besucher und Feste 6.139
Benennung Schulen:
Astrid-Lindgren-Schule, Bertolt-Brecht-Schule, Claus-Jesup-Schule, Evangelische Schule Robert
Lansemann, Förderschule Neuburg, Freie Schule Wismar, Fritz-Reuter-Schule, G.-Hauptmann-Gymnasium, Geschwister-Scholl-Gymnasium, GS am Friedenshof, GS Lübow, GS Neubukow, GS Bad
Kleinen, Hanse-Grundschule, IGS Goethe-Schule, Ostsee-Schule, Reg. Schule mit GS Proseken, Reg.
Schule und Gymnasium „Tisa von der Schulenburg“, Rudolf-Tarnow-Grundschule, Schule Am Rietberg,
Neuburg, Seeblick-Grundschule
Benennung Kitas:
Bunte Stifte, Emil-Grünbär-Haus, Hanseatenhaus, Hansehüppers, Kinderwelt, Kita Löwenzahn, Kita
Neustadt, Kita WIKI, Kitrala, Kleine Seeräuber, Kraksel, Plappersnut, Seebad Wendorf, Siebenschläfer,
Sonnenschein, Spatzennest Lübow, Spielhaus
Benennung weiterer Kooperationspartner:
AWO Tagesgruppe, Schulsozialarbeiternetzwerk, Filmbüro M-V, Hochschule Wismar, Stadtbibliothek,
Naturschule MV in natura, Tagesmütterverein „Kinderträume“, Pfadfinder Gruppe „Royal-Rangers“,
Pflegedienst Hollstein, Arbeitskreise und Selbsthilfegruppen, JUL, Wismarer Werkstätten, KJR, KiJuPa,
Sportvereine, Sozial-, Frauen-, Familien- und Seniorenverbände, Tagesklinik, Wobau, Das Boot, KUNO
Die Kooperationsvereinbaren zielen darauf ab, Bildungsangebote vor allem mit Kitas und Schulen zu verstetigen sowie neue Partnerschaften zu bilden, um so die vielfältigen Möglichkeiten, Natur und Umwelt praktisch kennenzulernen und Kompetenzen im Sinne einer Bildung für nachhaltige Eintwicklung zu erlangen.
Es werden verschiedene Bildungsveranstaltungen zu den Themen:
Gesundheit und Ernährung, Biodiversität und Artenschutz, Nachhaltigkeit, Wasser- und Gewässerschutz, Landwirtschaft und Verarbeitung natürlicher Rohstoffe durchgeführt.
Die Inhalte der Kooperationsvereinbarungen richten sich individuell an folgenden Punkten aus:
1. Vereinbarungsgegenstand
Hier legen die Kooperationspartner fest, worum es sich bei der jeweiligen Kooperation handelt. Ob bestimmte Einrichtungen, Geräte o. ä. genutzt werden, oder inwieweit die jeweiligen Besuche im ÖSW von der Einrichtung selbst oder gemeinsam mit dem pädagogischen Personal des ÖSW gestaltet werden.
2. Laufzeit
Es ist eine langfristige Zusammenarbeit angestrebt. Auf Wunsch können auch individuell zeitlich befristete Vereinbarungen abgeschlossen werden.
3. Kosten
Je nach inhaltlicher Nutzung (z. B. Gemüsebeet, Inanspruchnahme von Arbeits- und Spielgeräten, Gebäuden usw.) entfällt ein entsprechender Unkostenbeitrag auf den Kooperationspartner.
4. Öffentlichkeitsarbeit
Die Kooperationspartner unterstützen sich gegenseitig bei der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf ihr
Kooperationsvorhaben. Sie verfolgen diesbezüglich gemeinsam abgestimmte Präsentationsstrategien. Den Partnern steht es frei, unabhängig voneinander Berichte über realisierte Kooperationsvorhaben für ihre Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.
5. Gewährleistung und Haftung
Die Haftung der PROTINUS Projektentwicklung gGmbH sowie des Kooperationspartners richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und ist im Kooperationsvertrag näher bestimmt.
6. Sonstiges
Hier können zusätzliche individuelle Regelungen und Vereinbarungen getroffen werden.
2. Zertifizierung
- Die Zertifizierung als außerschulischer Lernort wurde 2018 geprüft.
- Hierzu wäre der Status eines Bildungsträgers Voraussetzung.
- Die Angebote des ÖSW werden sehr gut angenommen. Eine Zertifizierung ist bisher nicht notwendig
Gewesen. Trotzdem ist alternativ die Anfrage für eine BNE-Zertifizierung in Bearbeitung
3. Fördermittel in Höhe von 500.000 EUR
Aus dem Strategiefonds des Landes M-V sind für den Bau eines Multimediahauses 500.000 EUR gewährt worden. Die Vorbereitungen inkl. Baugenehmigungsverfahren usw. sind abgeschlossen. Am 10.10.2024 findet die Bauanlaufberatung mit den beauftragten Firmen statt. Der Abschluss des Bauvorhabens ist bis Ende 2025 geplant.
Da die Baukosten im Zeitraum vom Planungsbeginn 2018/Gewährung der Förderung 2020 bis jetzt enorm gestiegen sind, investiert die PROTINUS Projektentwicklung gGmbH zu den 500.000 EUR zusätzlich 350.000 EUR in die Realisierung des Vorhabens.
4. Wanderweg Mühlenteich
In Abstimmung mit dem EVB Wismar verrichten die Mitarbeiter des ÖSW im Bereich des 5,9 km langen Wanderweges um den Mühlenteich regelmäßig Pflege-, Reparatur- und Sicherungsmaßnahmen. Zudem wurde der Weg als Lehrpfad in die inhaltliche Arbeit einbezogen und mit Wegweisern, Schau- und Informationstafel ausgestattet.
Eine vertragsmäßige Verpflichtung zur Bewirtschaftung des Pfades seitens des ÖSW besteht nicht.
Folgende Aufgaben übernimmt das Team ÖSW im Rahmen seiner Tätigkeit freiwillig:
- regelmäßige Begehungen und Beseitigung von Müll, Unrat sowie Gefahrenstoffe
- Sicherung von Sauberkeit, Funktionalität der Demonstrations- und Ausstellungsobjekte (Schilder,
Wegweiser, Bänke)
- Dokumentation und Information bei größeren Beschädigungen an den EVB Wismar
- in der Vergangenheit wurden größere Einsätze durchgeführt, bei denen alte, eingewachsene Stachel-
Drahtzäune, abgebrochene Äste, umgestürzte Bäume oder anderweitig verunreinigte Wegabschnitte in
größerem Ausmaß beseitigt wurden
- In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt die Pflege der Orchideenwiese, die zu
Bestimmten Zeiten gemäht werden muss
5. Auskömmlichkeit der Festbetragsfinanzierung der Hansestadt Wismar
Die Vereinbarung und Festsetzung der Förderung stammt aus dem Jahr 2016 und ist aufgrund der seitdem erfolgten erheblichen Tarifsteigerungen, Teuerungsraten und sonstigen Kostenerhöhungen nicht mehr auskömmlich.
Die PROTINUS Projektentwicklung gGmbH erhielt für den Ökologischen Schulort Wismar im Abrechnungszeitraum 2023:
- von der Hansestadt Wismar 85.000,00 €
- vom Jobcenter Nordwestmecklenburg 128.566,56 €
Das Jobcenter NWM muss Einsparungsanforderungen in einer Größenordnung von 50 % der bisherigen Förderung weiterreichen. Die Kosteneinsparung kann möglicherweise zur Reduzierung der AGH-Teilnehmeranzahl und damit des Anleitungspersonals führen. Die AGH-Teilnehmer leisten unter Anleitung der Mitarbeiter die Pflege und Gewährleistung der naturnahen Umweltanlagen.
PROTINUS Projektentwicklung gGmbH Wismar steht im Hinblick auf die Zukunft vor der Herausforderung
- zusätzlich mindestens 350.000 € in die Umsetzung des Bauvorhabens Multimediahaus zu investieren
- den immer weiterführenden Angebotsumfang und die inhaltliche Qualitätsentwicklung trotz der
drohenden Aussicht auf die hälftige Reduzierung der Förderung durch das Jobcenter NWM und der
nicht mehr auskömmlichen Festbetragsfinanzierung der Hansestadt Wismar zu leisten
- der Bewirtschaftung der Anlagen mit weniger personeller Ausstattung zu gewährleisten.
Frau Hagemann bittet um Aufnahme ins Protokoll.
Herr Brüggert bedankt sich für die Informationen und teilt mit, dass eine schriftliche Information zum Soll/Ist Abgleich der damaligen Konzeption (zum Zeitpunkt der Fördervereinbarung sowie zum Zeitpunkt letztmaliger Bericht im Ausschuss zum Stand heute) erbeten wird.
Herr Holst bittet um Information bezüglich der Fördervereinbarung, da der Sachstand nicht bekannt ist. Er merkt an, dass die Fördervereinbarung von 2016 nicht mehr zeitgemäß sein wird.
