12.12.2024 - 9.2 Jahresabschluss 2022/2023 der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Frau Lüders

 

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsdurchführung der Haushaltsjahre 2022 und 2023.

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen