29.08.2013 - 9.2 Genehmigungspflicht bei Verteuerungen von Inves...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Zusätze:
- FDP-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 29.08.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/GRÜNE
- Bearbeiter:
- Fraktion Fraktion Liberale Liste - FDP
- Beschluss:
- verwiesen
Beschlussvorschlag:
1. Verteuern sich Investitionen, Sanierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen mit einem geplanten Kostenansatz ab 100.000 EUR um mehr als 10%, hat die Verwaltung innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der Umstände von der Bürgerschaft eine Genehmigung der Kostenüberschreitung einzuholen.
2. Zugleich hat die Verwaltung einen Gegenfinanzierungsvorschlag zu unterbreiten bzw. das Ergebnis einer Gegenfinanzierungsprüfung mitzuteilen.
Der Präsident der Bügerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, ermahnt Frau Sturbeck wegen wiederholter Zwiegespräche, die den Sitzungsablauf stören.
Wortmeldung: Bügermeister, Herr Beyer
Herr Rakow, CDU-Fraktion, beantragt die Verweisung in den Bauausschuss.