29.08.2013 - 9.1 Deckelung Sanierungsaufwand für das Stadthaus

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Bürgerschaft beschließt für die Sanierung des Stadthauses eine Kostendeckelung von 4,0 Mio. EUR.

2.       Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, mit dem zuständigen Planungsbüro eine entsprechende Kostenobergrenze zu vereinbaren.

3.       Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, ob die Verteuerung in Höhe der Differenz zwischen den geplanten Kosten von 3,6 Mio. EUR und der unter 1. festgelegten Kostenobergrenze von 4,0 Mio. EUR durch andere Fördermöglichkeiten, ein geändertes bzw. erweitertes Nutzungskonzept für das Gebäude oder durch Querfinanzierung aus Einsparungen bei anderen Investitionen aufzufangen ist.

4.       Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, monatlich einen Bericht über die Kostenentwicklung für die Sanierung des Stadthauses im Bauausschuss abzugeben.

 

Der Präident der Bügerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, informiert, dass alle Mitglieder der Bürgerschaft hierzu einen Bericht/Antwort des Bürgermeisters erhalten haben.

 

Begründung:                            Herr Domke

Wortmeldungen:              Bürgermeister, Herr Beyer, Herr Dr. Eigendorf, Herr Litzner,

                                          Senator, Herr Wellmann, Herr Domke

 

Herr Dr. Eigendorf, Bürgerfraktion, stellt folgende Frage und bittet um Protokollierung:

Erwartet die Verwaltung in Kürze denn über diese 10% , die wir hier Kostensteigerung schon haben, noch weitere Kostenerhöhung bei dem Stadthaus?

 

Der Bürgermeister, Herr Beyer, nimmt das Wort.

 

Wortmeldungen:              Herr Ballentin, Frau Hagemann

 

Herr Manthey, FDP-Fraktion, beantragt eine Auszeit von 1 Minute.

Pause von 18.20 Uhr-18.21 Uhr

 

Herr Domke, FDP-Fraktion, als Einreicher, modifziert den Antrag, der wie folgt lautet:

1.              Die Bürgerschaft beschließt für die Sanierung des Stadthauses eine Kostendeckelung von               4,3 Mio. EUR.

2.              Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, mit dem zuständigen Planungsbüro eine               entsprechende Kostenobergrenze zu vereinbaren.

3.              Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister zu prüfen, ob die Verteuerung in Höhe               der Differenz zwischen den geschätzten Kosten von 3,6 Mio. EUR und der unter 1.                   festgelegten Kostenobergrenze von 4,3 Mio. EUR durch andere Fördermöglichkeiten, ein               geändertes bzw. erweitertes Nutzungskonzept für das Gebäude oder durch Querfinanzie              rung aus Einsparungen bei anderen Investitionen aufzufangen ist.

4.              Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister, vierteljährlich einen Bericht über die Kostenentwicklung für die Sanierung des Stadthauses im Bauausschuss abzugeben.

 

Wortmeldung:                            Bürgermeister, Herr Beyer

 

Der modifizierte Antrag kommt zu Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:  17             

Nein Stimmen:  13             

Enthaltungen:  0             

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