29.08.2013 - 8.4 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich E.-Fischer-Straße ein Verfahren zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Nord-Osten: durch die Bebauung der Hans-Beimler-Straße

im Süd-Osten: durch das Wendorfer Wäldchen, die Bebauung der R.-Breitscheid-Str. 80 und die  Kleingartenanlage „Zur Erholung“

im Süd-Westen: durch die Bebauung nördlich des Hohlweges E.-Fischer-Straße und die  Kleingartenanlage Klingenberg

im Nord-Westen: durch landwirtschaftliche Nutzfläche

(siehe Anlage 1)

 

3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 57. Änderung des Flächenutzungsplanes „Umwandlung in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich E.-Fischer-Straße“

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen

 

Herr Dr. Eigendorf, Bürgerfraktion, stellt folgende Fragen und bittet um Protokollierung:

1.              Werden die Kosten von demjenigen übernommen, der Planungs- und Baurecht be              kommt?

2.              Woraus entnehmen Sie die Grundaussage, dass, durch die Festsetzung von Grün-                  fläche über diese Garagenanlage, diese Garagenanlage planungsrechtlich gesichert               sein soll?

 

 

Der Senator, Herr Berkhahn, beantwortet die 1. Frage.

Die 2. Frage wird schritlich beantwotet.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:  29             

Nein Stimmen:  0             

Enthaltungen:  2             

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Anlagen zur Vorlage