29.08.2013 - 8.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 29.08.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26/92 die 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
2. Der Geltungsbereich der 2. Änderung besteht aus zwei Teilbereichen. Sie werden wie folgt begrenzt:
Teilbereich 1
im Nordosten: von der Straße Zum Walfisch
im Süden: von den nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke am Krabbenweg
im Westen: von der öffentlichen Ausgleichsfläche zum Grundstück Marktkauf
Teilbereich 2
im Norden: durch die Straße Rochenweg und die öffentliche Parkanlage um den Teich Zierower Weg/An der Niederung
im Osten: durch den Garagenkomplex Zierower Weg/Erwin-Fischer-Straße
im Süden: durch die Straße Tümmlerweg
im Westen: durch die Straße Zum Walfisch
(siehe Anlage 1)
3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 26/92 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke, der Sparkasse Mecklenburg Nordwest abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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409,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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