29.08.2013 - 8.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26/92 die 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

 

2. Der Geltungsbereich der 2. Änderung besteht aus zwei Teilbereichen. Sie werden wie folgt begrenzt:

Teilbereich 1

im Nordosten: von der Straße Zum Walfisch

im Süden: von den nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke am Krabbenweg

im Westen: von der öffentlichen Ausgleichsfläche zum Grundstück Marktkauf

Teilbereich 2

im Norden: durch die Straße Rochenweg und die öffentliche Parkanlage um den Teich Zierower Weg/An der Niederung

im Osten: durch den Garagenkomplex Zierower Weg/Erwin-Fischer-Straße

im Süden: durch die Straße Tümmlerweg

im Westen: durch die Straße Zum Walfisch

(siehe Anlage 1)

 

3. Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 26/92 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

5. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Eigentümerin der Grundstücke, der Sparkasse Mecklenburg Nordwest abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:  28             

Nein Stimmen:  0             

Enthaltungen:  3             

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Anlagen zur Vorlage