10.04.2024 - 6.1 6. Änderung der Sondernutzungssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 10.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.4 Abt. Straßen- und Grünflächenverwaltung
- Bearbeiter:
- Cindy Anlauf
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Frau Domschat-Jahnke, Herr Brüggert, Herr Behm, Herr Domke, Herr Fuhrwerk, Frau Konow, Frau Runge, Frau Bansemer, Frau Kelm, Frau Teß
Frau Domschat-Jahnke merkt an, dass weder vor noch nach der letzten Bürgerschaftssitzung Fragen bzw. Anregungen an sie herangetragen wurden.
Herr Brüggert erläutert die Entscheidung der Rückverweisung in den Finanzausschuss.
Folgende Punkte werden detailliert besprochen:
- 8 Millionen Euro Defizit pro Jahr
- Kosten für die öffentlichen Bereiche fließen in die Kalkulation ein, z. B. Straßenreinigung, Straßenbegleitgrün, Beschilderung etc.
- Änderungen am Einfluss der einzelnen Faktoren sind möglich, z. B. nichtkommerzieller Infostände ggü. gewinnbringende Nutzungen
- Gesamtmehreinnahmen von 8.400 Euro pro Jahr
Frau Domschat-Jahnke erläutert die Systematik der Sondernutzungssatzung in allen Bereichen der HWI und geht auf die Herangehensweise in der Kalkulation ein.
Weiterhin werden einzelne Themen beraten:
- Sondernutzung Lichtsignalanlage -> die gesamten Bestandteile der Straße fließen hier mit ein, gehört als Zubehör zur Straße dazu, es haben Investitionen, Fördermittel, Zuschüsse etc. stattgefunden
- Einwirkung auf Gemeingebrauch – Frau Domschat-Jahnke erläutert die Faktoren von 1-5
- Sondernutzungssatzung wirksam seit 2016, seitdem gab es inhaltliche Änderungen, jedoch keine in der Kalkulation
- Differenziertheit bei den Kalkulationsgrundlagen
- mögliche Aufschlüsselung der geplanten Ergebnisse
Frau Bansemer informiert über die Vorschriften aus der Kommunalverfassung. Eine Kostendeckung ist bei der Sondernutzungssatzung nicht möglich. Kalkulationsgrundlagen können gerne ausführlich vorgestellt werden. Frau Domschat-Jahnke verweist auf die Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung der Sondernutzungssatzung – die zeitliche Einordung obliegt der politischen Entscheidung.
Fr. Domschat-Jahnke und Fr. Konow erläutern die einzelnen Faktoren, hier gibt es keine Vorgaben für die Kommunen.
Abschließend sind sich alle Anwesenden darüber einig, dass das Bauamt folgende Erläuterungen schriftlich als Bericht/Antwort bis zum Ende der 17. KW nachreicht:
- mögliche Aufteilung der Nutzungen 1-11 für das Jahr 2023
- Aufschlüsselung des Jahresdefizits von 8 Millionen Euro
Ein Beschluss der Sondernutzungssatzung in der Bürgerschaftssitzung im Mai ist somit zeitlich nicht möglich.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen, es wird nicht abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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81,3 kB
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85,1 kB
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21,5 kB
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