14.05.2024 - 7.1 Erlass eines öffentlichen Betrauungsaktes der H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen: Herr Hohmann, Herr Sieg, Frau Preuss, Herr Helbig

Herr Dr. Fanger

 

Herr Dr. Fanger erläutert die Beschlussvorlage. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH erbringt Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben sind. Dazu gehören beispielsweise die Ansiedlung von Unternehmen, die Förderung der Sanierung von Altlasten oder die Beratung und Unterstützung der Hansestadt Wismar.

Es ist vorgesehen, die Gesellschaft für die Dauer von weiteren 5 Jahren bis 2029 zu betrauen. Mit der Fortführung der Betrauung wird sichergestellt, dass etwaig zu leistende Aufwandsüberschüsse seitens der Hansestadt Wismar rechtskonform mit dem europäischen Beihilferecht weitergeleitet werden.

 

 - Herr Born verlässt die Sitzung um 17.57 Uhr –

 

Herr Hohmann führt aus, dass in der Wirtschaftsplanung 2024 ff. ausschließlich Jahresfehlbeträge ausgewiesen werden. Diese Entwicklung ist jedoch nicht in der Beschlussvorlage enthalten.

 

Herr Dr. Fanger erläutert, dass die Gesellschaft aktuell über ausreichend liquide Mittel verfügt, um diese Fehlbeträge zu decken.

 

Frau Preuss erkundigt sich nach den verfügbaren Gewerbeflächen im Stadtgebiet.

 

Der Großgewerbestandort Kritzburg/ Hornstorf wird derzeit erschlossen. Es gibt auch bereits mehrere Anfragen von Untenehmen.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stimmt der Betrauung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar mbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Rahmen der Umsetzung des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 20.12.2011 durch Erlass des als Anlage beigefügten Betrauungsakts zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage