15.04.2024 - 6.1 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

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Wortprotokoll

Frau Domschat-Jahnke führt in die Vorlage ein und Herr Roos erklärt das geplante Vorhaben und die dafür nötigen Änderungen im B-Plan.

Wortmeldungen: Herr Speck, Frau Schmidt-Blaahs, Herr Dr. Schubach, Frau Lechner, Herr Kargel, Herr Rakow, Herr Dr. Lüth

Es wird diskutiert über:

- Anbindung des Fahrradweges

- Zuwegung der Lieferfahrzeuge

- Größe der Verkaufsfläche/ Einzelhandelsfläche

 

Herr Lüth und Frau Schmidt-Blaahs beantragen die Aufnahme eines zusätzlichen Beschlusspunktes:

8. Beim Planverfahren ist das Regionale Einzelhandelskonzept für den Stadt Umland Raum Wismar zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist eine Negativliste/Sortimentsliste zu integrieren und die bereits im rechtskräftigen B-Plan 13/91 festgesetzte Gesamtverkaufsfläche soll nicht vergrößert werden.

 

Herr Kargel lässt darüber abstimmen:

Die Aufnahme des Zusatzes wird mehrheitlich beschlossen.

Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 0

Daraufhin lässt Herr Kargel über die geänderte Vorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 2. Änderung zum

Bebauungsplan Nr. 13/91 „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel in Hinter Wendorf“, um insbesondere für die Teilbereiche SO 1 und SO 2 (Möbelhaus und Fachmärkte)

die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Konkretisierung der Art der baulichen Nutzung bezüglich der Verkaufsraumflächen zu schaffen.

Das Planänderungsverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt.

 

2. Der Bereich der Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten: durch den Zierower Weg

im Südosten: durch das Wohngebiet Zierower Weg

im Südwesten: durch das SO 3-Gebiet des Bebauungsplanes

im Nordwesten: durch die Zierower Landstraße und daran anliegende Kleingärten

(siehe Anlage 1)

 

3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13/91

„Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel in Hinter Wendorf“.

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der

Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

7. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungsleistungen, entsprechend Anlage 3, mit der Marktkauf GVG Wismar GmbH & Co. KG, Sitz Hamburg, zu schließen.

 

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Abstimmungsergebnis: einschließlich Punkt 8 geändert beschlossen

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage