30.05.2024 - 11.5 Stationäre Stadtpläne an touristischen Hotspots...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kelm, als Einreicherin, modifiziert ihren Antrag wie folgt:

In die Prüfung sollten u.a. folgende Eckpunkte einbezogen werden:

  1. Handelt es sich um einen Standort, bei dem ankommende Gäste eine Orientierung benötigen?
  2. Sind keine signifikanten Redundanzen vorhanden (touristisches Leitsystem der Faltpläne in der Nähe erhältlich)?
  3. Kann der Werberechtspartner an dieser Stelle eine Stadtinformationsanlage installieren; bei der aus baurechtlicher Sicht auch Werbung möglich ist? Wenn nicht, hat die Verwaltung dort alternativ eine eigene bauliche Anlage für die Anbringung eines Stadtplanes?
  4. Passt ein großformatiger Stadtplan an der ausgewählten Stelle optisch störungsfrei in die Umgebung und gibt es ein nutzbares Baufeld dafür?
  5. Ist die digitale Alternative (QR-Code zu einem verlinkten Stadtplan) an der ausgewählten Stelle nicht zu empfehlen?

 

Wortmeldung: Herr Beyer

 

Herr Krumpen, Fraktion DIE LINKE., beantragt die Punkte 1 und 2 getrennt abzustimmen.

 

Wortmeldung: Herr Domke

 

Es erfolgt die ziffernweise Abstimmung.

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wo, in welcher Form und mit welchem Aufwand das Aufstellen von stationären Stadtplänen im Bereich des Alten Hafens, an weiteren touristischen Hotspots und an den öffentlichen Parkierungsanlagen möglich ist.

In die Prüfung sollten u.a. folgende Eckpunkte einbezogen werden:

  1. Handelt es sich um einen Standort, bei dem ankommende Gäste eine Orientierung benötigen?
  2. Sind keine signifikanten Redundanzen vorhanden (touristisches Leitsystem der Faltpläne in der Nähe erhältlich)?
  3. Kann der Werberechtspartner an dieser Stelle eine Stadtinformationsanlage installieren; bei der aus baurechtlicher Sicht auch Werbung möglich ist? Wenn nicht, hat die Verwaltung dort alternativ eine eigene bauliche Anlage für die Anbringung eines Stadtplanes?
  4. Passt ein großformatiger Stadtplan an der ausgewählten Stelle optisch störungsfrei in die Umgebung und gibt es ein nutzbares Baufeld dafür?
  5. Ist die digitale Alternative (QR-Code zu einem verlinkten Stadtplan) an der ausgewählten Stelle nicht zu empfehlen?

Weiterhin sollte die Möglichkeit von Sponsoring durch Unternehmen der Hansestadt Wismar und von Förderkulissen geprüft werden

- beschlossen

 

 

2. Der Bürgermeister wird zudem beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Form die Errichtung einer Zweigstelle der Touristinformation im Bereich des Alten Hafen möglich ist

- abgelehnt

 

 

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Beschluss:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wo, in welcher Form und mit welchem Aufwand das Aufstellen von stationären Stadtplänen im Bereich des Alten Hafens, an weiteren touristischen Hotspots und an den öffentlichen Parkierungsanlagen möglich ist.

In die Prüfung sollten u.a. folgende Eckpunkte einbezogen werden:

  1. Handelt es sich um einen Standort, bei dem ankommende Gäste eine Orientierung benötigen?
  2. Sind keine signifikanten Redundanzen vorhanden (touristisches Leitsystem der Faltpläne in der Nähe erhältlich)?
  3. Kann der Werberechtspartner an dieser Stelle eine Stadtinformationsanlage installieren; bei der aus baurechtlicher Sicht auch Werbung möglich ist? Wenn nicht, hat die Verwaltung dort alternativ eine eigene bauliche Anlage für die Anbringung eines Stadtplanes?
  4. Passt ein großformatiger Stadtplan an der ausgewählten Stelle optisch störungsfrei in die Umgebung und gibt es ein nutzbares Baufeld dafür?
  5. Ist die digitale Alternative (QR-Code zu einem verlinkten Stadtplan) an der ausgewählten Stelle nicht zu empfehlen?

Weiterhin sollte die Möglichkeit von Sponsoring durch Unternehmen der Hansestadt Wismar und von Förderkulissen geprüft werden.

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen