25.04.2024 - 12.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.3
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung: Herr Berkhahn
Herr Fuhrwerk, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, stellt folgenden Änderungsantrag:
Im Punkt 8 wird im 2. Satz „im rechtskräftigen B-Plan 13/91 festgesetzte Gesamtverkaufsfläche soll nicht vergrößert werden.“
ersetzt durch
„im unter 2. bezeichneten Gebiet die aktuell vorhandene Verkaufsfläche soll nicht wesentlich vergrößert werden.“
Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Herr Krumpen, Herr Bohacek, Herr Fuhrwerk, Herr Berkhahn, Herr Domke
Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen.
- abgelehnt
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 2. Änderung zum
Bebauungsplan Nr. 13/91 „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel in Hinter Wendorf“, um insbesondere für die Teilbereiche SO 1 und SO 2 (Möbelhaus und Fachmärkte)
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Konkretisierung der Art der baulichen Nutzung bezüglich der Verkaufsraumflächen zu schaffen.
Das Planänderungsverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt.
2. Der Bereich der Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Nordosten: durch den Zierower Weg
im Südosten: durch das Wohngebiet Zierower Weg
im Südwesten: durch das SO 3-Gebiet des Bebauungsplanes
im Nordwesten: durch die Zierower Landstraße und daran anliegende Kleingärten
(siehe Anlage 1)
3. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13/91
„Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel in Hinter Wendorf“.
4. Der Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung zum Bebauungsplan ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der
Verwaltung durchzuführen.
6. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.
7. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungsleistungen, entsprechend Anlage 3, mit der Marktkauf GVG Wismar GmbH & Co. KG, Sitz Hamburg, zu schließen.
8. Beim Planverfahren ist das Regionale Einzelhandelskonzept für den Stadt Umland Raum Wismar zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ist eine Negativliste/Sortimentsliste zu integrieren und die bereits im rechtskräftigen B-Plan 13/91 festgesetzte Gesamtverkaufsfläche soll nicht vergrößert werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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2
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768,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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