02.05.2023 - 10 Förderung der Wohlfahrtspflege 202...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 02.05.2023
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.6 Abt. Schule, Sport und Förderangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Ronald Holtz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Prof. Winkler, Frau Runge, Herr Box, Frau Lechner
Frau Runge informiert zur Vorlage.
In diesem Zusammenhang erfolgen Informationen zur ehrenamtlichen Arbeit bei der Wismarer Tafel e. V. und sie benennt die Gründe zur Antragstellung auf eine einmalige Förderung für den
Verein Wismarer Tafel e. V. und bittet um Befürwortung der Förderung.
Herr Box stellt fest, dass die Situation der Hilfebedürftigen nicht neu ist. In der Vergangenheit gab es bereits einen Antrag auf Förderung der Wismarer Tafel e. V. Er informiert über die Argumentation der Verwaltung in der Vergangenheit, welche dann zur Ablehnung des Antrages geführt hat.
Frau Runge informiert, dass Förderungen in der Wohlfahrtspflege in dieser Form nicht möglich sind, da die Hilfebedürftigen über die Sozialsysteme des Staates versorgt werden. Aber es ist festzustellen, dass dieses nicht mehr ausreichend ist. Es wurde ein Antrag auf einmalige Förderung gestellt und sie bittet diesen positiv zu entscheiden.
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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