02.05.2023 - 9 Verfahrensweise zur Standortfrage St. Georgenaltar
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 02.05.2023
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Diane Hamann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Prof. Winkler, Herr Brüggert, Frau Domschat-Jahnke, Frau Lechner,
Herr Weyrauch, Frau Hagemann, Herr Box, Frau Gründemann
Die Erläuterung und ergänzende Informationen zur Vorlage erfolgen von Herrn Brüggert.
Es sei gewünscht, dass der Altar in die St. Georgenkirche kommt. Jedoch steht die grundsätzliche Erhaltung im Vordergrund. Wichtig ist, dass durch die Aufstellung des Altars die Möglichkeit zur Durchführung von Veranstaltungen nicht entfällt. Die kulturelle Nutzung der Kirche soll erhalten bleiben. Ein Hinweis erfolgt auf die durchzuführende Kostenermittlung.
Herr Prof. Winkler macht auf die noch nicht entscheidungsreife Situation aufmerksam. Es sind noch zu viele Komponenten ungeklärt und eine Information von der Verwaltung zu den Kosten steht noch aus. Die Kosten müssten in den kommenden Haushalt aufgenommen werden. Eine endgültige Entscheidung kann erst nach Vorliegen aller Fakten (Vergleich und Abwägung) getroffen werden.
Frau Domschat-Jahnke gibt in ihren Ausführungen einen Hinweis auf den vorliegenden Bericht zur Standortfrage St. Georgenaltar. Wünschenswert wäre, die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Vorplanung mit Kostenschätzung zu beauftragen. Die Vorplanung sollte forciert werden, um die Kosten zu ermitteln und einen Vergleich anstellen zu können. Ein Hinweis erfolgt darauf, dass immer eine fachliche Betreuung, ob am Standort Nikolaikirche oder St. Georgen, notwendig sein wird.
Eine Diskussion erfolgt zum Beschlussvorschlag. In den Wortmeldungen erfolgt der Hinweis, dass es sich beim vorliegenden Beschlussvorschlag nicht darum handelt, dass der Altar wieder nach St. Georgen kommt, sondern um die Abwägung aller Fakten und „Schwung“ in die Angelegenheit zu bringen. Die CDU-Fraktion wünscht sich, dass der Altar nach St. Georgen kommt.
In weiteren Wortmeldungen wird u. a. darauf eingegangen, dass alles in einem gesellschaftlichen Interesse sein muss und nicht nur auf das Interesse der Bürgerschaft abgestellt werden könne. Ebenso wird immer wieder der vorzulegende Kostenvergleich durch die Verwaltung angesprochen, um eine Entscheidung treffen zu können. Grundsätzlich ist Frau Hagemann dafür, dass alle Kulturgüter an seinen „Ursprung“ zurückkehren sollten und informiert über ihre Recherche zum Altar.
Frau Domschat-Jahnke unterstützt die genannten Aspekte und teilt mit, dass eine Abstimmung auf jeden Fall mit dem Landesamt für Denkmalpflege erfolgen muss. Sie macht aber noch einmal deutlich, dass aus fachlicher Sicht der richtige Schritt die Beauftragung einer Vorplanung mit Kostenschätzung ist und gibt einen Hinweis darauf, wie der entsprechende Beschlussvorschlag lauten könnte.
Eine erneute Diskussion der Anwesenden erfolgt zum Beschlussvorschlag.
Frau Hagemann stellt einen Änderungsantrag zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
„Die Bürgerschaft spricht sich für eine Vorplanung zu einer eventuellen Rückkehr des Altars in die Georgenkirche aus und begrüßt alle Maßnahmen seiner Erhaltung.“
Herr Prof. Winkler lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
- abgelehnt
Ja-Stimmen: 3
Nein-Stimmen: 5
Enthaltungen: 1
Herr Brüggert stellt einen Änderungsantrag zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft spricht sich für eine Rückkehr des Altares in die St. Georgen Kirche aus und
begrüßt alle Maßnahmen seiner Erhaltung.
2. Der Standort in der St. Georgen Kirche soll so gewählt werden, dass andere, insbesondere
kulturelle Nutzungen nicht verhindert oder beeinträchtigt werden.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kosten für die klimagerechte Einhausung zu ermitteln
und für den Standort St. Georgen sowie vergleichsweise für St. Nikolai darzulegen.
Herr Prof. Winkler lässt über den Änderungsantrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
- mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 4
Enthaltungen: 0
Eine Abstimmung zur verwiesenen Vorlage VO/2023/4687 erfolgt von Herrn Prof. Winkler nicht.
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft spricht sich grundsätzlich für eine Rückkehr des Altares in die St. Georgen Kirche aus und begrüßt alle Maßnahmen seiner Erhaltung.
2. Der Standort in der St. Georgen Kirche soll so gewählt werden, dass andere, insbesondere kulturelle Nutzungen nicht verhindert oder beeinträchtigt werden.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Kosten für die erforderliche klimageregelte Einhausung zu ermitteln und für den Standort St. Georgen sowie vergleichsweise für St. Nikolai darzulegen.