30.05.2013 - 8.1 Grundsatzentscheidung zum Abschluss von Erbbaur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage der Drucksachen 0877-27/96 vom 26.09.1996, 0373-22/01 vom 26.04.2001 und 0546-45/08 vom 25.09.2008 verlängert die Hansestadt Wismar die Erstattung des Erbbauzinses um weitere 5 Jahre auf dem Wege der Sportförderung für die Sportvereine der Hansestadt Wismar.

Auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung können bis zu 80% des zu zahlenden Erbbauzinses erstattet werden.

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, teilt mit, dass zur VO/2013/0652 die Anlagen nachgereicht wurden.

 

Herr Werner, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag.

Der 2. Absatz des Beschlussvorschlages wird wie folgt geändert:

Die Höhe des bislang erstatteten Erbbauzinses bleibt bestehen.

 

Wortmeldungen: Frau Dr. Framm; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Dr. Eigendorf;

                                Senator, Herr Berkhahn

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, erläutert das Prozedere zur Abstimmung. Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.

 

Der Änderungsantrag der FÜR-WISMAR-Fraktion kommt zur Abstimmung.

- abgelehnt

 

 

Der Antrag VO/2013/0652 kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

- mehrheitlich beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

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