30.05.2013 - 8.1 Grundsatzentscheidung zum Abschluss von Erbbaur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 30.05.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40.7 Abt. Sport
- Bearbeiter:
- Susanne Riedel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Drucksachen 0877-27/96 vom 26.09.1996, 0373-22/01 vom 26.04.2001 und 0546-45/08 vom 25.09.2008 verlängert die Hansestadt Wismar die Erstattung des Erbbauzinses um weitere 5 Jahre auf dem Wege der Sportförderung für die Sportvereine der Hansestadt Wismar.
Auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung können bis zu 80% des zu zahlenden Erbbauzinses erstattet werden.
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, teilt mit, dass zur VO/2013/0652 die Anlagen nachgereicht wurden.
Herr Werner, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag.
Der 2. Absatz des Beschlussvorschlages wird wie folgt geändert:
Die Höhe des bislang erstatteten Erbbauzinses bleibt bestehen.
Wortmeldungen: Frau Dr. Framm; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Dr. Eigendorf;
Senator, Herr Berkhahn
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, erläutert das Prozedere zur Abstimmung. Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.
Der Änderungsantrag der FÜR-WISMAR-Fraktion kommt zur Abstimmung.
- abgelehnt
Der Antrag VO/2013/0652 kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32,1 kB
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