14.09.2015 - 12 Um- und Ausbau der Verkehrsanlagen "Zugang Alts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 14.09.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Jan Groth
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag: Die Maßnahme „Zugang Altstadt – Dr.-Leber-Str. / Turmstraße“ ist mit Städtebaufördermitteln als Zuschuss in Höhe von 292.495,46 € , vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltsplanes, zu fördern.
Herr Rittemann erläutert anhand eines Planes die Vorlage.
Entsprechend dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“ plant die Hansestadt Wismar die Neugestaltung des Verbindungsweges zwischen der Dr.-Leber-Straße und der Turmstraße. Dabei wird die Zufahrt von der Dr.-Leber-Straße mit 2 Fahrspuren von jeweils 3,00 m hergestellt. In diesem Bereich wird die Mittelinsel verlängert und ein Fahrbahnteiler zwischen Zu- und Ausfahrt ausgebildet. Auch ein Gehweg mit 2,50 m Breite ist entlang der Zufahrt geplant. Die Fahrspuren werden in Asphaltbauweise hergestellt, die Befestigung der Gehwege erfolgt mit grauem Betonrechteckpflaster. Der Fahrbahnteiler wird mit Kleinpflaster in gebundener Bauweise ausgeführt und durch Betonflachborde eingefasst. Der nordwestliche Bereich wird gemäß Bebauungsplan umgestaltet und soll den Zugang zur Altstadt hervorheben und aufwerten. Dieser Zugang wird in einer Breite von 9,00 m mit mehrformatigem Betonsteinpflaster in grau/anthrazit hergestellt.
Durch die Anpflanzung von Baumgruppen in Verbindung mit Rasenflächen, Spielplätzen und Stadtmöbilisierungselementen werden einladende Aufenthaltsbereiche geschaffen. Auch wird der Aufenthaltscharakter durch die Anordnung von Bänken und Sitzwürfeln hervorgehoben.
LED-Leuchten werden installiert, die eine ausreichende Beleuchtung der Verkehrsbereiche sicherstellen.
Die Gesamtkosten dieser Erschließungsmaßnahme betragen 395.544,10 €. Von den Gesamtkosten können unter Berücksichtigung der Förderobergrenzen und vorbehaltlich der Bewilligung durch das LFI 344.112,30 € als förderfähig anerkannt werden. Von dieser Summe sind 15 % abzuziehen, so dass sich ein Einsatz von Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 292.495,46 € ergibt.
Durch die Ausschussmitglieder werden keine Fragen gestellt, so dass Herr Kargel über die Vorlage abstimmen kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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378,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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366,8 kB
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