14.09.2015 - 11 Beantragung von Städtebauförderungsmitteln für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Antragstellung von Städtebauförderungsmitteln für das Programm 2016 in der Gesamthöhe von 4.450.000,00 für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadtund für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Ost Kagenmarktentsprechend der Anlagen 1 und 2.

 

Durch Herrn Günter und Herrn Spieß wird die Vorlage erläutert.

 

Bis zum 15. Oktober 2015 ist beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes M-V der Antrag für das Städtebauförderungsprogramm 2016 zu stellen. Mit diesem Förderantrag beantragt die Hansestadt Wismar für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt“ Städtebauförderungsmittel in Höhe von 4.000.000,00 € und für die Gesamtmaßnahme „Ost-Kagenmarkt“ Städtebauförderungsmittel in Höhe von 450.000,00 €.

 

Herr Günter ging im Einzelnen auf die Anträge der Städtebauförderungsmittel für das Programm 2016 für beide Gesamtmaßnahmen ein, die als Anlagen in der Vorlage dargestellt sind. In den Übersichten sind die Einzelmaßnahmen entsprechend den jeweiligen Maßnahmegruppen aufgeführt, so z. B. Maßnahmen der Vorbereitung (Monitoring ISEK, Quartiersmanagement), Ordnungsmaßnahmen (Alter Hafen), Grunderwerb (Bahnflächen), Erschließungsmaßnahmen (Am Markt/Wegebeziehung, Bahnhofsbereich).

Herr Spieß erläutert die Maßnahmen für den Bereich Ost-Kagenmarkt.  

 

Die neu zu beantragenden Städtebauförderungsmittel für 2016 basieren jeweils auf einer Prioritätenliste. Da die Antragssumme für beide Gesamtmaßnahmen begrenzt ist, lassen sich derzeit nur ein Teil der in der Prioritätenliste enthaltenen Einzelmaßnahmen im Förderantrag darstellen.

 

Herr Kargel dankt den Herren für die Ausführungen.

 

Die in der anschließenden Diskussion gestellten Fragen von Frau Seidenberg zu den Kosten für das Quartiersmanagement, zum St.-Marien-Kirchhof sowie zu den Fuß- und Radwegeverbindungen werden beantwortet.

Herr Klaus antwortet, dass die Kosten für das Quartiersmanagement Personalkosten sind.

Zu dem St.-Marien-Kirchhof antwortet Herr Günter, dass dieses Projekt weiter unter der Förderkulisse „Nationale Projekte des Städtebaus“ behandelt wird und dem Antrag, den die Verwaltung in diesem Jahr gestellt hat,  nicht entsprochen wurde. Im Jahr 2016 wird ein neuer Antrag gestellt mit gleichen Inhaltsschwerpunkten. 

Die Fuß- und Radwegeverbindungen werden nicht als separater Titel geführt, sind aber bei den Erschließungsmaßnahmen im Fördergebiet immer als Bestandteil mit aufgenommen.

 

Auf die Frage von Herrn Litzner wie hoch der Eigenmittelanteil bei den Maßnahmen ist, antwortet die Verwaltung, dass erst nach Mittelbereitstellung durch das Land die konkrete Summe des Eingenmittelanteils der Stadt für die einzelnen Fördermaßnahmen veranschlagt werden kann.

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, lässt Herr Kargel über die Vorlage abstimmen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8

Nein Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=369&TOLFDNR=5639&selfaction=print