14.09.2015 - 10 Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 14.09.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
- Die Bürgerschaft beschließt die Stellungnahme der Hansestadt Wismar zur 2. Beteiligung zum Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms 2015 entsprechend Anlage 1
- Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird beauftragt diese Stellungnahme gegenüber der Obersten Planungsbehörde im Rahmen des 2. Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des LEP M-V abzugeben.
Durch Frau Prante wird die Vorlage erläutert.
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 28.08.2014 wird in der Begründung zum Beschluss im Rahmen der 1. Beteiligung zum Entwurf des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP) 2015 dargelegt, dass derzeit ein Verfahren zur Fortschreibung des LEP durchgeführt werden muss. Nach Eingang der Stellungnahmen zur 1. Beteiligung wurden diese durch die Oberste Planungsbehörde des Landes ausgewertet und ein überarbeiteter Entwurf des LEP 2015 erstellt.
Seitens der Hansestadt Wismar wird die Neustrukturierung und Überarbeitung des Entwurfs zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V begrüßt.
Frau Prante informiert über Ergänzungen bzw. Korrekturen, die zum Inhalt der Fortschreibung vorzunehmen sind. Es sind u.a.:
➔ Raumstruktur und räumliche Entwicklung/Zentrale Orte
Hier ist die Hansestadt Wismar als Mittelzentrum mit Teilbereichen oberzentraler Funk- tionen darzustellen. Eine konsequente Darstellung entspricht der Bedeutung als Kern stadt mit eigenem Stadt-Umland-Raum. Mit der Übernahme dieser oberzentralen Funk tionen durch die Stadt trägt diese zur Stärkung des Bereiches Westmecklenburg als Teil des Landes M-V bei.
➔ Stadt-Umland-Räume
Hier sind als separater Punkt die Einzelhandelseinrichtungen aufzunehmen. Wie bereits in der Stellungnahme zur 1. Beteiligung dargestellt, ist die Gestaltung und Entwicklung der Stadt-Umland-Räume durch abgestimmte Konzepte als Zielausweisung der Raum- ordnung unabdingbar.
In den Stadt-Umland-Raum Wismar sind die Insel Poel und die Gemeinde Blowatz/Boinsdorf aufzunehmen. Neben den in der Abwägung zur Stellungnahme der Hansestadt Wismar zur 1. Beteiligung bestätigten Berufspendlerverpflechtungen beste- hen zwischen den genannten Gemeinden und der Stadt Wismar sehr enge Ver- pflechtungen. Das sind Wohnstandorte, Schulen, Kindertagesstätten, kulturelle und touristische Angebote, medizinische Versorgung sowie verkehrliche Verpflechtungen (Bahnhof, Flugplatz, Schiffsverbindungen).
Herr Kargel dankt für Frau Prante für ihre Ausführungen und lässt über die Vorlage abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44 kB
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2
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2,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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353,3 kB
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