11.04.2023 - 7 Informationen zur Erstellung des ersten Gesamta...

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Wortprotokoll

Wortmeldungen: Herr Hohmann, Herr Sieg, Herr Dr. Fanger

 

Herr Dr. Fanger informiert die Ausschussmitglieder anhand einer Präsentation über die rechtlichen Grundlagen sowie über die erforderlichen Schritte zur Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses. Die Hansestadt Wismar ist nach den Bestimmungen der Kommunalverfassung verpflichtet, erstmalig für das Haushaltsjahr 2024 einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dieser ist von der Bürgerschaft zur Kenntnis zu nehmen.

 

Es ist geplant, eine Konzernabschlusssoftware für die Umsetzung zu beschaffen.

 

Herr Hohmann erkundigt sich, ob zusätzliches Personal benötigt wird.

 

Die Aufstellung des Gesamtabschlusses, darunter insbesondere die Abstimmung der internen Leistungsbeziehen zwischen der Hansestadt Wismar und den kommunalen Unternehmen ist sehr umfangreich. Es gibt Überlegungen, die Abteilung Beteiligungs- und Fördermittelmanagement zu verstärken.

 

 

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