14.03.2023 - 6 Liegeplatzentgelte für die Wismarer Traditionss...

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Wortprotokoll

Wortmeldungen: Herr Helbig, Herr Koebe, Herr Born, Frau Prof. Dr. Wienecke, Herr Rakow, Herr Hohmann, Herr Brosig, Herr Dr. Fanger

 

Die Fördervereinsmitglieder bitten um Erlass der Liegeplatzentgelte für die Traditionsschiffe aufgrund ihrer touristischen Bedeutung und ihres sozialen Engagements für die Kinder-/ Jugendarbeit. Die freiwerdenden finanziellen Mittel würden die Vereine für die Ausstellung im Baumhaus sowie für die Jugendarbeit einsetzen.

In anderen Städten wären Traditionsschiffe auch von der Entgeltpflicht befreit bzw. gibt es Sonderregelungen.

 

Herr Brosig führt aus, dass die besondere Bedeutung der Traditionsschiffe im Alten Hafen von der Hansestadt Wismar anerkannt wird.

Im Jahr 2021 erfolgte eine Neufassung der Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen (VO/2021/3845). Die Entgelte für die Traditionsschiffe wurden nur um ca. 5 % angehoben, für die übrigen Schiffe hingegen um 17 %. Die Traditionsschiffe erhalten außerdem eine Ermäßigung von 50 % auf das Entgelt.

Insgesamt wird mit der Entgeltordnung ein Kostendeckungsgrad von lediglich 68,8 % angestrebt.

 

Herr Dr. Fanger ergänzt, dass auch die Einnahmeseite der Fördervereine zu berücksichtigen ist (u.a. jährliche Förderung der HWI von 20 T€, vergünstigter Liegenschaftszins für das Baumhaus).

 

Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen im Alten Hafen getätigt u.a.:

-         Erschließung des Alter Hafens (Promenadenbereich, Kaianlagen), ca. 12 Mio. €

-         Neubau Dalbensteg

-         Errichtung eines Abfertigungsgebäudes für die Kreuzschifffahrt

-         Errichtung einer Grauwasserentsorgungsanlage.

 

Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf rund 19. Mio. € (Förderquote: 90 %).

 

Herr Dr. Fanger gibt zu bedenken, dass eine Entlastung der Traditionsschiffe zu höheren Liegeplatzentgelten für die übrigen Schiffe (darunter Dauerlieger und Segelsportler) führt, um den gleichen Kostendeckungsgrad zu erzielen. Eine erneute Kalkulation wäre erforderlich.

 

In den vergangenen Jahren gab es bereits Gespräche zwischen den Fördervereinen und der Stadtverwaltung hinsichtlich eines Erlasses der Liegeplatzentgelte. Herr Dr. Fanger führt aus, dass die Gewährung eines Erlasses an Kriterien gebunden ist (u.a. Vorliegen einer besonderen Härte). Bisher wurden die Kriterien nicht erfüllt, sodass den Fördervereinen kein Erlass gewährt werden konnte.

 

Herr Helbig bittet die Ausschussmitglieder, dass Thema Liegeplatzentgelte für die Traditionsschiffe im Alten Hafen mit in ihre Fraktionen zu nehmen und dort zu beraten. Anschließend sollte ein gemeinsamer fraktionsübergreifender Austausch zum weiteren Vorgehen erfolgen.

Ziel dieser Ausschusssitzung war es, den politischen Meinungsbildungsprozess zu beginnen.

 

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