10.10.2023 - 6 7. Änderungssatzung Gebührensatzung für die Abw...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Eigenbetriebsausschusses
- Gremium:
- Eigenbetriebsausschuss
- Datum:
- Di., 10.10.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
- Bearbeiter:
- Mirjam Völsen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Frau Runge, Herr Schneider, Herr Krumpen, Herr Bergmann
Herr Berkhahn führt aus, erklärt die Gründe für den Wegfall der Grundgebühr als Teil der Benutzungsgebühr für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser und begründet warum die Anpassung der Gebührenordnung rückwirkend zum 01.01.2023 erfolgen sollte.
Frau Runge war die Problematik bislang nicht bekannt und sie hinterfragt die Gründe noch einmal. Herr Berkhahn erläutert, auch anhand des Beispiels für die Wohnungswirtschaft.
Die Erhöhung der Einleitungsgebühr um ca. 13% wird von Herrn Schneider hinterfragt. Die Verwaltung erklärt dies mit einer geänderten Umverteilung, dass sich aber am Gesamtkostenansatz nichts ändert.
Herr Krumpen führt an, dass aus seiner Sicht die angeführten Urteile nicht zwingend einen Wegfall der Grundgebühr notwendig machen, er diesen aber durchaus begrüßt und auch die damit einhergehende neue Umverteilung auf Groß- und Kleinverbraucher.
Herr Bergmann erkundigt sich, ob es trotz der „Mühe“, die man sich nun mit der Änderung der Satzung gemacht hat, trotzdem noch mit der Trennung von Regenwasser und Schmutzwasser für die Hansestadt zu rechnen ist. Herr Berkhahn bejaht dies, kündigt diese jedoch aufgrund des höheren Aufwandes für einen späteren Zeitpunkt an.
Weiter wird nichts vorgetragen und Frau Runge lässt abstimmen.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 angefügte 7. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Hansestadt Wismar vom 20.12.2013 (Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung) sowie die als Anlage 3 angefügte Kalkulation 2023 auf der Grundlage der zur Beschlussfassung vorliegenden Kalkulationsgrundlage rückwirkend zum 01.01.2023.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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53,8 kB
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2
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103,2 kB
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3
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411,3 kB
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