05.09.2023 - 7 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Deze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Eigenbetriebsausschusses
- Gremium:
- Eigenbetriebsausschuss
- Datum:
- Di., 05.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Bearbeiter:
- Dana Fabig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Frau Fabig, Frau Lindenau, Frau Dr. Sauerbier
Frau Fabig berichtet ausführlich über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 der Seniorenheime der Hansestadt Wismar und stellt das Prüfungsergebnis vor. Sie geht hier besonders auf die positiven und negativen Ergebnisse der einzelnen Bereiche des Eigenbetriebes ein und erläutert die Ursachen. Frau Lindenau ergänzt und führt an, dass eine erneute Steigerung der Pflegesätze zu erwarten ist.
Die Frage von Frau Dr. Sauerbier zur Verwendung der Betriebsmittelrücklage für die Inflationsausgleichszahlungen der Mitarbeiter*innen wird durch die Verwaltung ausführlich beantwortet.
Weitere Fragen gibt es nicht. Frau Runge lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der BRB Revision und Beratung oHG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2022 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 26.527.338,81 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 593.751,39 € fest.
- Der Lagebericht wird genehmigt.
- Der Jahresüberschuss in Höhe von 593.751,39 € soll wie folgt verwendet werden:
- Abführung an die HWI zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke 50.000,00 €
- Zuführung zur freien Rücklage 104.229,91 €
- Zuführung zur Betriebsmittelrücklage 439.521,48 €
Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen der Seniorenheime der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für das Wirtschaftsjahr 2022.