07.02.2023 - 6 2. Änderungssatzung der Betriebssatzung der Sen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen: Frau Lindenau, Herr Helbig, Herr Berkhahn, Frau Runge, Herr Koebe, Frau Tamm

 

 

Frau Lindenau erläutert, auch anhand eines Handouts (Anlage des Protokolls), die Vorlage und begründet das Erfordernis eines ambulanten Pflegedienstes.

 

Herr Helbig betont die wirtschaftszugewandte Position seiner Fraktion, wenn aber die Hauptintention zur Gründung eines ambulanten Pflegedienstes die Absicherung der Ausbildung der AZUBIS der Seniorenheime ist, so wie Herr Berkhahn dies auch noch einmal ausdrücklich bestätigt, dann stimmt er dieser zu.

 

Die Frage von Frau Runge, ob die Arbeit des Pflegedienstes im 2- Schicht- System erfolgt, wird von der Verwaltung bejaht.

 

Ein Zwang für die Bewohner der vom Eigenbetrieb vermieteten Wohnungen, diesen Pflegedienst zu beauftragen, besteht auf Anfrage von Herrn Koebe nicht.

 

Frau Tamm findet diese Entwicklung sehr begrüßenswert.

 

Frau Lindenau ergänzt an dieser Stelle die Tatsache, dass auch Fahrräder zur Erreichbarkeit der zu versorgenden und zu pflegenden Bewohner zum Einsatz kommen werden. Als Starttermin für den ambulanten Pflegedienst nennt Frau Lindenau auf Anfrage von Frau Runge den 01.06. bzw. 01.07.2023.

 

Es wird nichts weiter vorgetragen und Frau Runge lässt über die Vorlage abstimmen.  

 

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 2. Änderung der Betriebssatzung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar.

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Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen:    9

 

Nein-Stimmen:0

 

Enthaltungen:  0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3601&TOLFDNR=20592&selfaction=print