10.07.2023 - 6 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Domschat-Jahnke führt in die Vorlage ein und stellt Herrn Schröder, Geschäftsführer der Wohnungsgenossenschaft Union, vor. Frau Prante erklärt anhand einer Präsentation den Aufstellungsbeschluss.

Wortmeldungen: Herr Kargel, Frau Schmidt-Blaahs, Herr Schröder, Herr Tilsen, Herr Speck

Es werden die Themen Stellplätze, Baum- und Grünbestand, erneuerbare Energien und Regenwasserkonzept im Zusammenhang mit dem geplanten Quartier diskutiert.

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Beschluss:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für einen Teilbereich im Quartier zwischen der Friedrich-Techen-Straße, der Straße Am Köppernitztal und der Philipp-Müller-Straße die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.

 

2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 87/23 „Wohngebiet Am Hopfengarten – Friedrich-Techen-Straße“

 

3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 87/23 wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten:  von der Friedrich-Techen-Straße

im Südosten:  von den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung Philipp-Müller-                             Straße 31-43

im Südwesten:  von der Straße Am Köppernitztal

im Nordwesten: von den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung entlang des                              Verbindungsweges zwischen der Friedrich-Techen-Straße und der Straße                                           Am Köppernitztal sowie den seitlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung                                           Friedrich-Techen-Straße 12,14 und 16,18 und Am Köppernitztal 22-26

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,54 ha.

 

4. Der Beschluss zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

5. Die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert mit dem Vorhabenträger, der Wohnungsgenossenschaft Union Wismar eG, einen Städtebaulichen Vertrag entsprechend Anlage 2d abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

/

Enthaltungen:

/

 

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Anlagen zur Vorlage