04.12.2023 - 8 Haushaltssatzungen der Hansestadt Wismar für di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 04.12.2023
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.1 Abt. Kämmerei
- Bearbeiter:
- Fabian-Damon Schröder
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Prof. Winkler, Frau Bansemer, Herr Sieg, Herr Fröhlich,
Frau Gründemann, Herr Brüggert, Frau Spierling
Frau Bansemer erläutert anhand einer Präsentation die Gegenüberstellung der Haushaltsplanung 2024/2025 und die vorläufigen FAG-Zahlen 2024 lt. Orientierungsdatenerlass vom 09.11.2023 sowie die Prioritätenliste.
Herr Sieg schlägt bezüglich der Bekanntgabe der Prioritätenliste vor, eine gesonderte Vorlage für die Bürgerschaft zu erarbeiten. Die jetzige Verfahrensweise wird als „nicht so gelungen“ bezeichnet. Ebenfalls sollte eine Bekanntgabe der Prioritätenliste nicht nur mit der Haushaltssatzung erfolgen, sondern über Veränderungen aktuell die Bürgerschaft informiert werden.
Frau Bansemer teilt mit, dass eine Prüfung in der Verwaltung erfolgt. Ebenfalls macht sie in diesem Zusammenhang, auf den enormen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufmerksam.
In den Wortmeldungen wird unter anderem zum Beginn des Umbaus Bürgerpark und zur Einstellung von finanziellen Mitteln in die Haushaltsplanung für die Maßnahme „Kinderfreundliche Kommune“ nachgefragt. Ein Hinweis erfolgt auf den Bürgerschaftsbeschluss zur „Kinderfreundlichen Kommune“. Sollte diese Maßnahme nicht konkret im Haushalt verankert sein, sieht sich Herr Brüggert nicht in der Lage, dieser Haushaltssatzung zuzustimmen.
Die Verwaltung erläutert erneut die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses und macht
nochmals deutlich, dass dieser selbstverständlich umgesetzt wird.
Herr Prof. Winkler verliest den Beschluss und lässt hierüber abstimmen.
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft beschließt die Haushaltssatzungen 2024/2025 der Hansestadt Wismar (Kernhaushalt und Städtebauliches Sondervermögen „Altstadt“) gemäß Anlage.
2. Die vss. Mehrerträge/ -einzahlungen aus den Zuweisungen des Kommunalen Finanzausgleichs sowie aus den Gemeindeanteilen der Einkommen- und Umsatzsteuer und die vss. Minderaufwendungen/ -auszahlungen aus der Kreisumlage werden unterjährig zur Haushaltsverbesserung eingesetzt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
131,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
10 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|