28.03.2013 - 10 Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitgli...

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Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, teilt mit, dass die Anfragen 1, 2, 3, 4, 6 und 7 schriftlich beantwortet werden und die 5. Anfrage in der Sitzung beantwortet wird.

 

1. Anfrage, FÜR-WISMAR-Fraktion

 

Gegenstand:

Mehrsprachige Internetpräsentation der Hansestadt Wismar

 

Hintergrund:

Vergleichbare Städte wie die Hansestädte Greifswald und Stralsund oder Neubrandenburg präsentieren sich mehrsprachig im Internet. (z. B. auf Englisch, Schwedisch). Die Hansestadt Wismar als Welterbestadt kann dieses bis heute nicht vorweisen, obwohl ein entsprechender Beschluss der Bürgerschaft aus 2011 vorliegt.

 

Mit Schreiben vom Dezember 2011 (Anlage 1) kündigte der Bürgermeister die Umsetzung des Beschlusses von März 2011 (Anlage 2) schnellstmöglich nach endgültiger Aufstellung des Haushaltes 2012 an. Ein weiterer Bericht zur Erledigung ist nicht erfolgt, der Sachstand ist nicht bekannt.

 

Fragen:

1.       Ist es gewährleistet, dass spätestens zu Beginn der Tourismussaison 2013 der Internetauftritt der Hansestadt Wismar in englischer Sprache verfügbar ist?

2.       Ist es geplant, den Internetauftritt auch in weiteren Sprachen vorzuhalten? Wenn ja, bis wann ist mit einer entsprechenden Umsetzung zu rechnen?

 

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

 

 

 

2. Anfrage, FÜR-WISMAR-Fraktion

 

Gegenstand:

Nutzung der Georgenkirche

 

Hintergrund:

Der Bürgermeister hat in der Bürgerschaftssitzung am 28.02.2013 hinsichtlich der Nutzung der Georgenkirche auf ein auf der Homepage der Hansestadt Wismar veröffentlichtes Nutzungskonzept verwiesen. Dieses nicht von der Bürgerschaft bestätigte Nutzungskonzept enthält jedoch nicht die Konditionen für konkrete Nutzungen wie Antragsweg und Verfahren, Miethöhen und sonstige Entgelte.

 

Frage:

Warum sind die Nutzungsbedingungen für die Georgenkirche nicht in einer beschlossenen Nutzungssatzung verbindlich gemacht worden und der Öffentlichkeit zugänglich?

 

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

 

 

 

3. Anfrage, FÜR-WISMAR-Fraktion

 

Gegenstand:
Gerichtsreform

 

Hintergrund:

Im Rahmen der Gerichtsreform sind offensichtlich auch Veränderungen am Wismaerer Amtsgericht geplant.

 

Fragen:

1.                   Ist es richtig, dass im Rahmen der Gerichtsreform vorgesehen ist, den jeweils am Mittwoch stattfindenden Arbeitsgerichtstag am Wismarer Amtsgericht einzustellen und zukünftig in Schwerin abzuhalten?

2.                   Welche Konsequenzen würden sich für die Betroffenen ergeben bei einer Verlagerung des Arbeitsgerichtstages nach Schwerin?

3.                   Sind seitens des Bürgermeisters Aktivitäten gegen diese Bestrebungen der Justizministerin geplant? Wenn ja, welche?

 

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

 

 

 

4. Anfrage, SPD-Fraktion

 

Gegenstand:
Stand der Vorbereitungen für das Anlegen von Kreuzfahrtschiffen in Wismar

 

Im vergangenen Jahr wurde in Wismar die Columbus Cruise Center Wismar GmbH (CCCW) als maritimes Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für Kreuzfahrtpassagiere, Reiseveranstalter usw. gegründet. Diese Gesellschaft betreibt das Kreuzfahrtterminal in Wismar und vermarktet den Kreuzfahrtstandort an der deutschen Ostseeküste.

In der örtlichen Presse wurde kürzlich darüber berichtet, dass nunmehr ab Juli 2013 die ersten Kreuzfahrtschiffe in Wismar anlegen werden.

 

Wir haben dazu folgende Frage:

 

1. Welche Vorbereitungen für das Anlegen von Kreuzfahrtschiffen sind am Liegeplatz geschaffen worden bzw. welche Vorbereitungen sind noch notwendig?

 

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

 

 

 

5. Anfrage, Bürgerfraktion

 

Gegenstand:

Raumprogramm und Nutzungskonzept - Grundlage für die Überarbeitung der Planung zum Neubau des Theaters der Hansestadt Wismar

 

Fragen:

1. Die zuletzt mit knapper Mehrheit von den linken Fraktionen und der CDU-Fraktion

akzeptierten erneuten Mehrkosten für den Neubau des Wismarer Theaters wurden von dem

neu verpflichteten Planungsbüro gemäß eines Artikels in der Ostseezeitung vom 15.03.2013

so begründet: „Es wurden durchweg keine auskömmlichen Preise angesetzt; die Statik war

nicht in die Genehmigungsplanung eingearbeitet mit der Folge, dass allein die

Deckenkonstruktion 200 000 Euro teurer wird; die Maßnahmen zum Abdichten des Bauwerks

sind als unzureichend eingeschätzt worden; der propagierte Passivhausstandard des neuen

Anbaus wurde nicht erreicht.“ Die neue Ausführungsplanung wurde inzwischen weitgehend

fertig gestellt. Nach welchem Raumprogramm wurde die Ausführungsplanung überarbeitet?

 

2. Welches Nutzungskonzept liegt dem Raumprogramm und der Planung zu Grunde? Bei wem

kann es eingesehen werden?

 

3. In den letzten Jahren wurden Partner für den Neubau des Theaters der Hansestadt Wismar

gesucht. Die beiden großen Theater in Rostock und Schwerin sollen wegen ihrer

Finanzprobleme fusionieren. Wismar will trotz Haushaltsnotlage ein eigenes Theater

betreiben. Konnten inzwischen Erfolge dahingehend erzielt werden, dass sich Partner an den

Kosten des Neubaus des Theaters beteiligen?

 

Der Bürgermeister, Herr Beyer, teilt mit, dass die Anfragen 1 bis 4 und die 6. und 7. Anfrage nur schriftlich beantwortet werden, weil es im Präsidium der Bürgerschaft der Wunsch war um die Dauer der Sitzung zu verkürzen.

 

Der Bürgermeister, Herr Beyer, beantwortet die 5. Anfrage.

 

 

 

6. Anfrage, Bürgerfraktion

 

Gegenstand:

Flächen- und Raumbedarf der Stadtverwaltung der Hansestadt Wismar nach

Umsetzung der Landkreisneuordnung

 

Der Flächenverbrauch je Arbeitsplatz spielt angesichts der desolaten Haushaltssituation der

Hansestadt Wismar eine große Rolle, da mit dem geplanten Abbau von ca. 20 Prozent der

Arbeitsplätze so eine deutliche Reduzierung der kommunal genutzten Flächen dargestellt werden kann (Vgl. KGSt: Renditebetrachtung für die sechs neu zu bildenden Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern, Köln 2010).

 

Fragen:

1. Der Flächenverbrauch je Arbeitsplatz ist eine entscheidende Größe im kommunalen

Gebäudemanagement. Zum einen erlaubt er einen Vergleich mit dem Flächenverbrauch anderer

Kommunen und zum anderen kann er in Berechnungen zu frei werdenden Flächen beim Abbau von Arbeitsplätzen verwendet werden. Welchen Flächenbedarf hat die Stadtverwaltung der Hansestadt Wismar nach der erfolgten Umsetzung der Landkreisneuordnung? Bitte geben Sie den Flächenbedarf nach den Einzelstrukturen der Stadtverwaltung nach NF, NGF und BGF an.

 

2. Die Verwaltung des Landkreises NWM hatte bis zur Landkreisneuordnung einen

Flächenverbrauch von 32,2 m² BGF je Arbeitsplatz. Welchen Flächenbedarf je Arbeitsplatz hat die Stadtverwaltung Wismar aktuell und welcher Flächenbedarf je Arbeitsplatz wird in der Zukunft angestrebt?

 

3. Nach Raumbedarfsplan arbeitet die Abteilung Gebäudemanagement der Stadtverwaltung

Wismar?

 

4. Mit welchen Gebäuden der Stadt bzw. mit welchen anzumietenden Flächen soll in den nächsten 10 bis 20 Jahren der Raumbedarf der Stadtverwaltung befriedigt werden?

 

5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die von der Stadtverwaltung in Anspruch genommenen

Flächen jährlich?

 

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

 

 

 

7. Anfrage, Bürgerfraktion

 

Gegenstand:

Belastung des HEVAG-Geländes mit Altlasten

 

Das HEVAG-Gelände ist im Entwurf des ISEK 2012 Wismar als Standort für Wohnen, Parken,

Grünflächen und nicht zentrenrelevanten Handel ausgewiesen. Das Gelände gilt auch als stark mit Altlasten belastet.

 

Fragen:

1. Aus welchem Jahr datiert die Untersuchung zu den Altlasten?

 

2. Liegen der Stadtverwaltung die Ergebnisse dieser Untersuchungen vor?

Wenn ja, welche Beprobungswerte liegen für welche Stoffe und in welchen Tiefen vor?

 

3. Wo und durch wen kann das Altlastengutachten eingesehen werden?

 

4. Liegen Ergebnisse auch aktueller Beprobungen vor? Was sagen diese aus? Sollten keine

aktuellen Beprobungsergebnisse vorliegen, sind Beprobungen in nächster Zeit vorgesehen?

 

5. Im Sinne einer Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und der Entsiegelung von Flächen

ergeben sich die Fragen:

 

Könnte das HEVAG-Gelände dem Niederungsgebiet mit Dreveswäldchen zugeordnet werden?

Welche Auffassung vertritt die Stadtverwaltung hierzu und wie wird diese Auffassung begründet?

 

Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

 

 

Die öffentliche Sitzung wird um 18.30 Uhr beendet.

Es erfolgt eine Pause.

Die Nichtöffentlichkeit wird hergestellt.

Beginn der nicht öffentlichen Sitzung um 18.37 Uhr.

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