28.03.2013 - 9.5 8,50 EUR Mindestlohn bei Ausschreibungen und Ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.5
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 28.03.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- Interfraktionell
- Bearbeiter:
- Fraktionen Interfraktionell
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird beauftragt, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, künftig bei Ausschreibungen und Vergaben von Dienstleistungen durch die Hansestadt Wismar und ihre Eigenbetriebe sowie bei kommunalen Ausschreibungen und Vergaben einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 EUR pro Stunde zu vereinbaren.
Die Hansestadt Wismar vergibt Aufträge an Unternehmen nur dann, wenn diese sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen bei der Ausführung der Leistung mindestens 8,50 EUR (brutto) zu zahlen, dies umfasst auch Entsendesachverhalte und Nachunternehmerverhältnisse.
Begründung: Frau Adam; Herr Bojahr
Wortmeldungen: Herr Sass; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Domke; Herr Dr. Eigendorf;
Herr Boldt; Herr Domke
Frau Hagemann, Fraktion DIE LINKE., stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung.
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, erläutert das Prozedere zur Abstimmung. Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.
Es erfolgt die namentliche Abstimmung über die Vorlage VO/2013/0671.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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