13.05.2015 - 6 Haushaltswirtschaftliche Sperre zum Haushalt 2015
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 13.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG
- Bearbeiter:
- Justine Spierling
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die, als Maßnahme zur Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Anordnungen des Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern mit Datum vom 17.04.2015, vom Bürgermeister verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne des § 51 KV M-V als Alternative zum Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung. Innerhalb des von der Rechtsaufsichtsbehörde vorgegebenen Rahmens wird der Bürgermeister durch die Bürgerschaft ermächtigt, die haushaltswirtschaftliche Sperre an die Gegebenheiten der Haushaltsdurchführung anzupassen.
Wortmeldungen:
Herr Ballentin, Herr Bojahr
Frau Bansemer
Herr Jörss lässt die Mitglieder über die Vorlage abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,6 kB
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