13.05.2015 - 6 Haushaltswirtschaftliche Sperre zum Haushalt 2015

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die, als Maßnahme zur Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Anordnungen des Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern mit Datum vom 17.04.2015, vom Bürgermeister verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne des § 51 KV M-V als Alternative zum Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung. Innerhalb des von der Rechtsaufsichtsbehörde vorgegebenen Rahmens wird der Bürgermeister durch die Bürgerschaft ermächtigt, die haushaltswirtschaftliche Sperre an die Gegebenheiten der Haushaltsdurchführung anzupassen.

 

Wortmeldungen:

Herr Ballentin, Herr Bojahr

Frau Bansemer

 

Herr Jörss lässt die Mitglieder über die Vorlage abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja-Stimmen: 8             

Nein Stimmen: 0             

Enthaltungen: 0             

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=349&TOLFDNR=4909&selfaction=print