15.04.2015 - 9 Grundsatzentscheidungen bei Bauvorhaben

Beschluss:
zurückgezogen
Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt, dass der Bürgermeister stets vorab vor der Vergabe von Planungsleistungen für Bauvorhaben ab einer Investitionssumme von mehr als 250.000 EUR eine Grundsatzentscheidung über das zu planende Bauvorhaben einzuholen hat. Dabei sind Ausführungen zur Notwendigkeit, zum Standort, zur Gestaltung, zu den geplanten Gesamtkosten inklusive Opportunitätskosten sowie das Konzept zur Nutzung darzustellen.

 

  1. Die Bgerschaft beschliet, dass die Verwaltung mehrere Angebote fdie Planungsleistungen einholt, um die Transparenz des Angebotspreises und eine Vergleichbarkeit der Konzepte zu dokumentieren. Die Bgerschaft ist vor Beschlussfassung darer zu informieren.

 

 

Wortmeldungen:

Herr Domke, Herr Leja, Herr Kargel, Herr Litzner,

Herr Berkhahn

 

Planungsleistungen sollten in der Haushaltsplanung deutlicher dargestellt werden.

 

 

Der Antrag wird vom Antragsteller zurk gezogen.

Reduzieren

             

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=344&TOLFDNR=4555&selfaction=print