31.01.2013 - 10 Anfragen der Fraktionen und Bürgerschaftsmitgli...

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Es liegen 6 Anfragen der Fraktionen vor. Die 6. Anfrage wird schriftlich beantwortet.

Der 1. Stellvertreter des Präsidenten der Bürgerschaft, Box, schlägt vor, die Fragen nicht zu verlesen, da diese bei der Beantwortung genannt werden.

Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.

 

 

1. Anfrage, CDU-Fraktion

 

Gegenstand:

30er Zone am Westhafen

 

Im Zuge der Neubeschilderung des Bereiches am Westhafen wurden die 30er-Zone-Schilder entfernt und Verbotsschilder für das Abstellen von Wohnmobilen aufgestellt.

 

Am Holzhafen befindet sich seit geraumer Zeit die Kindertagesstätte mit angeschlossener Kinderkrippe des DRK Kreisverbandes Wismar e.V..

 

Frage:
Aus welchem Grund wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich aufgehoben?

 

Die Frage wird vom Senator, Herrn Berkhahn, beantwortet.

 

 

 

2.                   Anfrage, CDU-Fraktion

 

Gegenstand:
Grabeinfassung

 

Die Friedhofssatzung der Hansestadt Wismar erlaubt lediglich eine pflanzliche Grabeinfassung. Aufgrund des ständigen und starken Pilzbefalls fast aller gängigen Arten, sind viele Bürger auf Kunststoffpalisaden als Grabeinfassung ausgewichen. Die Satzung  untersagt dies jedoch und nimmt den Bürgern somit eine wichtige Alternative.

 

Frage:
Wie stellt sich die Verwaltung eine bürgerfreundliche Lösung vor?

 

Die Frage wird vom Senator, Herrn Berkhahn, beantwortet.

 

 

 

3. Anfrage, Bürgerfraktion

 

Gegenstand:

Befahrbare Fahrradspur in der zukünftigen Pflasterung der ABC-Straße

 

Fragen:

1. Sind in der zukünftigen Pflasterung der derzeit zu sanierenden ABC-Straße eine oder zwei

oberflächenglatte Fahrradspuren vorgesehen, die das Befahren mit herkömmlichen Fahrrädern ohne die Gefahr eines Schütteltraumas erlauben?

 

2. Wenn solche Fahrradspuren nicht vorgesehen sind: Weshalb sind sie nicht vorgesehen?

Die Frage wird vom Senator, Herrn Berkhahn, beantwortet.

 

 

 

4. Anfrage, Bürgerfraktion

 

Gegenstand:

Zukunftskonzept Claus-Jesup-Schule

 

Fragen:

1. Welches Konzept wird für die Nutzung des Gebäudes der Claus-Jesup-Schule in den nächsten

Jahren verfolgt?

 

2. Welche aktuelle Auslastung des Gebäudes der Claus-Jesup-Schule ist derzeit zu verzeichnen?

 

Die Frage wird vom Senator, Herrn Berkhahn, beantwortet.

 

 

 

5. Anfrage, Bürgerfraktion

 

Gegenstand:

Handlungsanweisungen zum Schutz von behinderten Bediensteten der Hansestadt

 

Fragen:

1. Welche Handlungsanweisungen gelten in der Stadtverwaltung der Hansestadt Wismar für den

Umgang mit behinderten Bediensteten?

 

2. Welche Handlungsanweisungen gelten im EVB der Hansestadt Wismar für den Umgang mit

behinderten Bediensteten?

 

3. Welche Mitwirkungsrechte hat die Schwerbehindertenvertretung (SBV) im EVB?

 

4. Welche Anhörungen der SBV sind in den letzten 5 Jahren im EVB erfolgt?

 

5. Wie viele schwerbehinderte Bedienstete sind in den letzten 5 Jahren abgemahnt worden und aus welchen Gründen?

 

6. Bitte leiten Sie uns den letzten Bericht des Beauftragten des Arbeitgebers des EVB zu.

 

Die Frage wird vom Senator, Herrn Berkhahn, beantwortet.

 

 

 

6. Anfrage, Bürgerfraktion

 

Gegenstand:

Verwendung der Kauferlöse aus dem Verkauf städtischer Liegenschaften II

 

Wir sehen unsere Anfrage aus der der Bürgerschaftssitzung im November 2012 unvollständig und zum Teil widersprüchlich beantwortet. Wir sehen uns deshalb veranlasst, Sie erneut um die vollständige Beantwortung unserer Fragen zu ersuchen. Gleichzeitig haben wir eine Präzisierung und Erweiterung des Fragenkataloges vorgenommen. Wir nehmen unsere Fragedisposition vom November 2012 auf.

 

Fragen:

1. Bitte stellen Sie entsprechend Anlage 1.5 StBauFR (nicht 5.1!) das Verzeichnis der bereitgestellten, erworbenen und veräußerten Grundstücke im Sanierungssondervermögen der Hansestadt Wismar gemäß D 4 StBauFR zur Verfügung und vermerken Sie jeweils, ob bei den verkauften Grundstücken der vollständige Kauferlös ins Sanierungsvermögen eingestellt wurde.

 

2. Die Antwort zur Frage 2 steht unseres Erachtens im Widerspruch zur Antwort der Frage 3.

 

3. In der Antwort zur Frage 3 stellen Sie fest, dass im Rahmen der Prüfung der Zwischenabrechnung des LFI Landesförderinstitut M-V für den Zeitraum von 1991 bis 1998 Grundstückserlöse nicht vollständig in das Sondervermögen übertragen wurden und eine letzte Ratenzahlung im Februar 2010 gezahlt wurde.

 

3a. Wie kam es zu den Unregelmäßigkeiten? Für welche Grundstücksverkäufe wurde der volle

Kaufpreis nicht in das Sondervermögen eingestellt und warum?

 

3b. Welche städtische Stelle ist für die Überführung der Verkaufserlöse in das Sondervermögen

zuständig?

 

4. Sie haben darüber informiert, dass für die zwischen 1991 und 1998 nicht in das Sondervermögen übertragenen Grundstückserlöse ein zusätzlicher Betrag von 4% erhoben wurde, der dem

Sondervermögen zugeflossen ist.

 

4a. Wie hoch ist der absolute Betrag? Wann erfolgen die Zahlungen und in welcher Höhe?

 

4b. Aus welchem städtischen Konto wurden die Strafzahlungen getätigt?

 

4c. Wann und wie wurde die Bürgerschaft darüber informiert?

 

5. Gibt es nach dem von Ihnen beschriebenen Zeitraum weitere Unregelmäßigkeiten das

Sondervermögen betreffend? Wenn ja, bitten wir um einen Bericht mit genauen Angaben entsprechend unserer Fragen aus dem November 2012 und der Fragen in dieser Anfrage.

 

Diese Anfrage wird schriftlich beantwortet.

 

 

Der öffentliche Teil der Sitzung wird um 21.03 Uhr geschlossen.

Der nicht öffentliche Teil der Sitzung beginnt um 21.05 Uhr.