31.01.2013 - 9.3 Widmung der Georgenkirche und Arbeit der Stadtk...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina

 

Wortmeldung: Bürgermeister, Herr Beyer

 

Herr Sass, CDU-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Die Stadtkirchenstiftung wird aufgefordert, die Bürgerschaft zu unterrichten über:
1. die Rechtsauffassung hinsichtlich der Widmung der Georgenkirche als Kirche für die Feier des Gottesdienstes der christlichen Gemeinde und damit als sog. Res sacra.

Punkt 2 wird gestrichen.

 

Wortmeldung: Herr Domke

 

Herr Domke, FDP-Fraktion, stellt folgende Anträge:
1. Über die Punkte des Beschlussvorschlages soll einzeln abgestimmt werden.

2. Nach den Redebeiträgen soll es eine Pause zur Beratung in den Fraktionen geben.

 

Wortmeldungen: Frau Hagemann; Herr Dr. Eigendorf

 

Herr Dr. Eigendorf, Bürgerfraktion, hat folgende Anfrage, nach § 34 KV M-V:

Herr Bürgermeister, gehen Sie davon aus, dass die Kirchgemeinde oder die Nordkirche einen Nutzungsvertrag mit Ihnen schließen wird, unter Ausklammerung dieser Frage? Nämlich der Frage der Widmung?

 

Wortmeldung: Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina

 

Der Bürgermeister, Herr Beyer, antwortet dahingehend, dass nach Bestätigung der Stadtkirchenstiftung ein Beschluss der Bürgerschaft gefasst wurde, dass ein Nutzungsvertrag geschlossen werden soll und beide Vertragspartner die Ausklammerung der Widmung vereinbart haben.
 

Weitere Wortmeldungen: Herr Dr. Eigendorf; Bürgermeister, Herr Beyer

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, erläutert das Prozedere zur Abstimmung.

 

Herr Domke, FDP-Fraktion, zieht den Antrag auf eine Pause zurück und teilt mit, dass er einen Antrag auf die einzelne Abstimmung der Punkte gestellt hat.

 

Herr Sass, CDU-Fraktion, teilt mit, dass in dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion nur ein Punkt zur Abstimmung steht.

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, lässt zunächst über den ersten Punkt des Änderungsantrages der CDU-Fraktion abstimmen.

 

Die Stadtkirchenstiftung wird aufgefordert, die Bürgerschaft zu unterrichten über:
1. die Rechtsauffassung hinsichtlich der Widmung der Georgenkirche als Kirche für die Feier des Gottesdienstes der christlichen Gemeinde und damit als sog. Res sacra.

 

Die Abstimmung kommt nicht zum Ende, wegen Differenzen beim Abstimmungsprozedere.

 

Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt den Antrag auf eine kurze Beratungspause.

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, unterbricht die Sitzung zur Beratung im Präsidium der Bürgerschaft.

 

 

Die Sitzung wird um 19.26 Uhr unterbrochen.

Die Sitzung wird um 19.34 Uhr weitergeführt.

 

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, teilt mit, dass der Änderungsantrag der CDU-Fraktion nicht vollständig verlesen wurde und trägt diesen vor.

 

Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina, FÜR-WISMAR-Fraktion, äußert ihre Bedenken zum Abstimmungsprozeder und gibt Erläuterungen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, erläutert das Prozedere zur Abstimmung. Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion.

Punkt 1

Die Stadtkirchenstiftung wird aufgefordert, die Bürgerschaft zu unterrichten über:
1. die Rechtsauffassung hinsichtlich der Widmung der Georgenkirche als Kirche für die Feier des Gottesdienstes der christlichen Gemeinde und damit als sog. Res sacra.

- beschlossen


Punkt 2 wird gestrichen.
- beschlossen

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über den modifizierten Antrag VO/2013/0642.

 

Die Stadtkirchenstiftung wird aufgefordert, die Bürgerschaft zu unterrichten über die Rechtsauffassung hinsichtlich der Widmung der Georgenkirche als Kirche für die Feier des Gottesdienstes der christlichen Gemeinde und damit als sog. Res sacra.
- beschlossen

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Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird aufgefordert, die Bürgerschaft und die Öffentlichkeit zu unterrichten über:

 

1. die Rechtsauffassung der Hansestadt Wismar hinsichtlich der Widmung der Georgenkirche als Kirche für die Feier des Gottesdienstes der christlichen Gemeinde und damit als sog. res sacra,

2. die Arbeit der Stadtkirchenstiftung und die Ergebnisse des sie begleitenden Stiftungskuratoriums.

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