31.01.2013 - 9.2 Einsetzung eines Sonderausschusses wegen Unrege...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Domke

 

Wortmeldungen: Herr Werner; Herr Litzner

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, ermahnt Herrn Litzner zur Sache zu sprechen und ermahnt ebenfalls die Zuhörer auf dem Balkon und bittet um Ruhe.

 

Herr Dr. Eigendorf, Bürgerfraktion, hat folgende Anfrage, nach § 34 KV M-V:

1.       Durch wessen Hinweis ist man den Veruntreuungen auf die Spur gekommen?

2.       War es ein Hinweis eines Aufsichtsratsmitgliedes?

3.       Eines Vorstandsmitgliedes?

4.       Wer ist aktuell im Vorstand und im Aufsichtsrat dieser betroffenen Gesellschaften?

5.       Wie konnten diese Veruntreuungen überhaupt funktionieren?

6.       Gab es keine Anwendung des Vier-Augen-Prinzip (Beispielsweise)?

 

Wortmeldung: Herr Domke

Während seiner Wortmeldung stellt Herr Domke den Antrag auf namentliche Abstimmung.

 

Der Bürgermeister, Herr Beyer, antwortet dahingehend, dass er davon ausgeht, dass die Fragen  protokolliert werden und er nicht weiß, ob er derjenige ist, der die Fragen beantworten kann.

 

Wortmeldungen: Frau Hagemann; Frau Sturbeck; Herr Domke

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, erläutert das Prozedere zur namentlichen Abstimmung. Es gibt keinen Widerspruch seitens der Mitglieder der Bürgerschaft.

 

Die namentliche Abstimmung erfolgt.

 

Herr Kargel, Fraktion DIE LINKE., beantragt eine Pause von 10 Minuten.

 

 

Die Sitzung wird um 18.36 Uhr unterbrochen.

Die Sitzung wird um 18.47 Uhr weitergeführt.

 

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Zielenkiewitz, verkündet das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag VO/2013/0641.
 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

(siehe Anlage, namentliche Abstimmung)
 

 

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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft beschließt die Einsetzung eines Sonderausschusses gemäß § 5 GO der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar.

2. Der Sonderausschuss setzt sich mit den Umständen auseinander, die zu den Ende 2012 durch Information des Bürgermeisters und öffentlich bekanntgewordenen Unregelmäßigkeiten bei der Geschäftsführung der Sanierungsgesellschaft Wismar GmbH, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Wismar GmbH und ggf. weiteren Vorgängen führten.

3. Zu den Aufgaben des Sonderausschusses gehören:

3.1 Analyse der Umstände, die zu den Unregelmäßigkeiten führten sowohl in den Beteiligungsgesellschaften als auch innerhalb der Verwaltung,
3.2 Überprüfung und ggf. Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen, z.B. hinsichtlich Vier-Augen-Prinzip, Prokura-Erteilung, Verfügungsberechtigungen, Verhaltenskodex
3.3 Überprüfung und ggf. Überarbeitung verwaltungsinterner Vorschriften und Dienstanweisungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung,
3.4 Analyse der Aufgabenbeschreibung und ggf. Neuausrichtung der städtischen Beteiligungsverwaltung,
3.5 Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Controllings im Zusammenhang mit der Beteiligungsverwaltung,
3.6 Analyse der Vorgänge im Hinblick auf die Buchführung,
3.7 Begleitung der Aufarbeitung der Vorgänge durch die Verwaltung, die dem Sonderausschuss regelmäßig Bericht erstattet.

4. Der Sonderausschuss berichtet der Bürgerschaft regelmäßig und ist solange tätig, wie die Aufklärung und Aufarbeitung der betroffenen Vorgänge andauert. Nach § 5 Abs. 5 GO der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ist ein Abschlussbericht der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen und die Bürgerschaft beschließt über die Beendigung des Sonderausschusses.

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Anlagen