17.12.2015 - 11.2 Verwaltung der Fraktionszuwendungen

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft fordert den Bürgermeister auf, die Fraktionen bei der jährlichen Haushaltsführung genauso zu behandeln, wie alle Verwaltungseinheiten und kostenrechnenden Einheiten. Dazu gehört, dass ein kassen- und kontenmäßiger Abschluss der Fraktionsfinanzen nach dem 31.12. eines Jahres vorgenommen wird. Dazu gehört, dass Fraktionen Forderungen und Verbindlichkeiten ausweisen können und Vorgänge antizipieren können. Entsprechende Dienstanweisungen, die noch auf das Kassenwirksamkeitsprinzip der Kameralistik abstellen, sind umgehend zu überarbeiten.

 

Begründung: Herr Domke

 

Wortmeldungen: Senatorin, Frau Bansemer; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Domke; Senatorin, Frau Bansemer; Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina; Bürgermeister, Herr Beyer; Herr Tiedke, Herr Schwarzrock

 

Frau Prof. Dr. Wienecke nimmt ab 19:01Uhr an der Sitzung teil.

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

         mehrheitlich abgelehnt