17.12.2015 - 10.9 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus den Stellungnahmen vom

 

Amt für Raumordnung und Landesplanung

Landkreis NWM, Die Landrätin, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen,

   FD Bauordnung und Umwelt,

   FD Öffentlichere Gesundheitsdienst,

   FD Bildung und Kultur,

   FD Ordnung/ Sicherheit und Straßenverkehr

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg,

   Abt.1 Landwirtschaft/EU-Förderangelegenheiten, Abt. 2 Integrierte ländliche Entwicklung,

   Abt. 4 Naturschutz, Wasser, Boden,

   Abt. 5 Immissions- u. Klimaschutz, Abfall u. Kreislaufwirtschaft

Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben/Küste“

Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen

Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

Wasser-und Schifffahrtsamt Lübeck

Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V

Stadtwerke Wismar GmbH

E.dis

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung

Landesamt für innere Verwaltung

Betrieb für Bau- und Liegenschaften

Hauptzollamt Stralsund

GDMcom, Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation

 

berücksichtigt wurden und dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von

 

Frau Annette Malorny

Anwohner

Herrn Dipl.-Ing. Günther Schult

Frau Schaffert

SKW Schwarz Rechtsanwälte, Herrn Dr. Klaus Jankowski

Frau Steffi Reimann, Herrn Dr. Sönke Reimann

Herrn Klaus-Dieter Steinberg

Frau Waltraud und Herrn Dr. Willi Ring

Herrn Prof. Dr. Helbing

Herrn Dr. Eberhardt Blei

Herrn Mathias Engling

Noerr LLP, Rechtsanwalt Herrn Dr. Peter Bachmann

 

teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung. (Anlage 2)

 

3. Die Begründung zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Wortmeldung: Herr Schwarzrock

 

Herr Dr. Zielenkiewitz, FÜR-WISMAR-Fraktion, beantragt die Absetzung von der Tagesordnung und Vertagung auf die nächste Sitzung der Bürgerschaft. Er begründet dieses.

 

Wortmeldungen: Senator, Herr Berkhahn; Bürgermeister, Herr Beyer

 

Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt folgende Frage nach § 34 KV M-V:

Worauf begründet sich die Dringlichkeit?

Er bittet jetzt oder schriftlich um eine Antwort.

 

Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, unterbricht die Sitzung für 2 Minuten.

Er bittet den Einreicher des Geschäftsordnungsantrages sowie den Bürgermeister, Herrn Beyer, und den Senator, Herrn Berkhahn zu sich.

 

Die Sitzung wird um 18.34 Uhr unterbrochen.

 

Die Sitzung wird um 18.36 Uhr weitergeführt.

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung und Vertagung auf die nächste Sitzung der Bürgerschaft.

         mehrheitlich abgelehnt

 

Der Bürgermeister, Herr Beyer , beantwortet die Frage nach § 34 KV M-V von Herrn Domke.

 

Wortmeldungen: Herr Schwarzrock; Senator, Herr Berkhahn

 

 

Die Vorlage kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

         mehrheitlich beschlossen

 

 

 

Die Sitzung wird um 18:37 Uhr für eine Pause unterbrochen.

 

Die Sitzung wird um 18:52 Uhr weitergeführt.

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Anlagen zur Vorlage