17.12.2015 - 10.9 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.9
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 17.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" mit dem Ergebnis geprüft, dass Hinweise aus den Stellungnahmen vom
– Amt für Raumordnung und Landesplanung
– Landkreis NWM, Die Landrätin, Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen,
FD Bauordnung und Umwelt,
FD Öffentlichere Gesundheitsdienst,
FD Bildung und Kultur,
FD Ordnung/ Sicherheit und Straßenverkehr
– Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Westmecklenburg,
Abt.1 Landwirtschaft/EU-Förderangelegenheiten, Abt. 2 Integrierte ländliche Entwicklung,
Abt. 4 Naturschutz, Wasser, Boden,
Abt. 5 Immissions- u. Klimaschutz, Abfall u. Kreislaufwirtschaft
– Wasser- und Bodenverband „Wallensteingraben/Küste“
– Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen
– Bürgermeister als untere Behörde für Brandschutz
– Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz
– Wasser-und Schifffahrtsamt Lübeck
– Landesamt für Kultur- und Denkmalpflege M-V
– Stadtwerke Wismar GmbH
– E.dis
– Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
– Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
– Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb, Bereich Entwässerung/Straßenunterhaltung
– Landesamt für innere Verwaltung
– Betrieb für Bau- und Liegenschaften
– Hauptzollamt Stralsund
– GDMcom, Gesellschaft für Dokumentation und Telekommunikation
berücksichtigt wurden und dass die Hinweise aus den Stellungnahmen von
– Frau Annette Malorny
– Anwohner
– Herrn Dipl.-Ing. Günther Schult
– Frau Schaffert
– SKW Schwarz Rechtsanwälte, Herrn Dr. Klaus Jankowski
– Frau Steffi Reimann, Herrn Dr. Sönke Reimann
– Herrn Klaus-Dieter Steinberg
– Frau Waltraud und Herrn Dr. Willi Ring
– Herrn Prof. Dr. Helbing
– Herrn Dr. Eberhardt Blei
– Herrn Mathias Engling
– Noerr LLP, Rechtsanwalt Herrn Dr. Peter Bachmann
teilweise berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" bestehend aus der Planzeichnung Teil A in der vorliegenden Fassung. (Anlage 2)
3. Die Begründung zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" nach Abschließendem Beschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Sondergebiet Klinik und Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche und Grünfläche im Bereich Seebad Wendorf" dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Wortmeldung: Herr Schwarzrock
Herr Dr. Zielenkiewitz, FÜR-WISMAR-Fraktion, beantragt die Absetzung von der Tagesordnung und Vertagung auf die nächste Sitzung der Bürgerschaft. Er begründet dieses.
Wortmeldungen: Senator, Herr Berkhahn; Bürgermeister, Herr Beyer
Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt folgende Frage nach § 34 KV M-V:
Worauf begründet sich die Dringlichkeit?
Er bittet jetzt oder schriftlich um eine Antwort.
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Gundlack, unterbricht die Sitzung für 2 Minuten.
Er bittet den Einreicher des Geschäftsordnungsantrages sowie den Bürgermeister, Herrn Beyer, und den Senator, Herrn Berkhahn zu sich.
Die Sitzung wird um 18.34 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 18.36 Uhr weitergeführt.
Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung und Vertagung auf die nächste Sitzung der Bürgerschaft.
– mehrheitlich abgelehnt
Der Bürgermeister, Herr Beyer , beantwortet die Frage nach § 34 KV M-V von Herrn Domke.
Wortmeldungen: Herr Schwarzrock; Senator, Herr Berkhahn
Die Vorlage kommt zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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2
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8,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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