28.09.2023 - 10.3 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 28.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für den Bereich Müggenburg Nord ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
- Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:
im Osten : durch den Verlauf eines Grabens, ca. 150-200 m östlich der Straße Müggenburg, und durch den Abfallwirtschaftshof des EVB der HWI sowie einer Brachfläche nördlich des Müggenburger Weges
im Süden: durch den Müggenburger Weg
im Westen: durch eine ca. 200 m breite landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen Müggenburger Weg und Landgang
(siehe Anlage 2)
- Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 65. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in ein Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich Müggenburg Nord“
- Der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
4,6 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
4 MB
|