29.06.2023 - 10.1 3. Änderungssatzung der Betriebssatzung der Sen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Begründung: Herr Beyer

 

Wortmeldung: Herr Krumpen

 

Reduzieren

Gemäß § 29 Abs. 4 KV-MV duldet die o.g. Angelegenheit wegen besonderer Dringlichkeit aus folgenden Gründen keinen Aufschub bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung:

Die Beschlussvorlage VO/2023/4738 wurde in der Sitzung des Eigenbetriebsausschusses am 06.06.2023 vorberaten und auch empfohlen.

Aufgrund eines technischen Fehlers kam sie danach allerdings nicht auf die Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung am 29.06.2023.

Ohne die 3. Satzungsänderung wird der Eigenbetrieb Seniorenheime keine Zulassung für den ambulanten Pflegedienst erhalten. Dieser Zulassungsvertrag ist wiederum die Grundvoraussetzung für die Pflegesatzverhandlungen, die im Anschluss zu führen sein werden und die voraussichtlich auch noch sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.

Sollte sich der Abschluss des Zulassungsvertrages noch weiter verzögern, ist daher äußerst fraglich, ob der Eigenbetrieb Seniorenheime überhaupt noch in diesem Jahr mit dem ambulanten Pflegedienst starten können wird.

 

 

 

Beschluss:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die als Anlage 1 beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Seniorenheime der Hansestadt Wismar vom 19. Dezember 2018.
 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

Ja-Stimmen:

33

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3246&TOLFDNR=21488&selfaction=print