26.11.2015 - 10.1 Richtlinie für die Verwendung der Fraktionszuwe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 26.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- III Senatorin
- Bearbeiter:
- Heike Bansemer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Richtlinie für die Verwendung der Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln der Hansestadt Wismar in geänderter Fassung. Die Richtlinie tritt ab dem 01.01.2016 in Kraft.
Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag:
auf Seite 2 der „Anlage 1 – Zulässigkeitstabelle neu“ ist bei der Ausgabeart „Prozesskosten, Gerichts- und Anwaltskosten“ der in den Bemerkungen aufgeführte Zusatz „nach Prüfung im Rechnungsprüfungsausschuss“ zu streichen.
Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt folgenden Änderungsantrag:
auf Seite 2 der „Anlage 1 – Zulässigkeitstabelle neu“ ist bei der Ausgabeart „Prozesskosten, Gerichts- und Anwaltskosten“ der in den Bemerkungen aufgeführte Zusatz hinter dem Komma zu ändern in „die Feststellung darüber trifft der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt“.
Wortmeldungen: Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina, Herr Brüggert, Herr Domke, Herr Rickert
Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina , FÜR-WISMAR-Fraktion, zieht den Änderungsantrag zurück.
Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion FDP/GRÜNE hinsichtlich der „Anlage 1 – Zulässigkeitstabelle neu“.
– beschlossen
Die Vorlage VO/2015/1201-02 kommt modifiziert hinsichtlich der „Anlage 1 – Zulässigkeitstabelle neu“ zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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