26.11.2015 - 10.1 Richtlinie für die Verwendung der Fraktionszuwe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Richtlinie für die Verwendung der Fraktionszuwendungen aus Haushaltsmitteln der Hansestadt Wismar in geänderter Fassung. Die Richtlinie tritt ab dem 01.01.2016 in Kraft.

 

Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag:

auf Seite 2 der „Anlage 1 – Zulässigkeitstabelle neu“ ist bei der Ausgabeart „Prozesskosten, Gerichts- und Anwaltskosten“ der in den Bemerkungen aufgeführte Zusatz „nach Prüfung im Rechnungsprüfungsausschuss“ zu streichen.

 

Herr Domke, Fraktion FDP/GRÜNE, stellt folgenden Änderungsantrag:

auf Seite 2 der „Anlage 1 – Zulässigkeitstabelle neu“ ist bei der Ausgabeart „Prozesskosten, Gerichts- und Anwaltskosten“ der in den Bemerkungen aufgeführte Zusatz hinter dem Komma zu ändern in „die Feststellung darüber trifft der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt“.

 

Wortmeldungen: Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina, Herr Brüggert, Herr Domke, Herr Rickert

 

Frau Prof. Dr. Mönch-Kalina , FÜR-WISMAR-Fraktion, zieht den Änderungsantrag zurück.

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion FDP/GRÜNE hinsichtlich der Anlage 1 – Zulässigkeitstabelle neu“.

         beschlossen

 

 

Die Vorlage VO/2015/1201-02 kommt modifiziert hinsichtlich der Anlage 1 – Zulässigkeitstabelle neu“ zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

         einstimmig beschlossen bei 1 Enthaltung

 

 

 

 

Der Präsident der Bürgerschaft ,Herr Gundlack, nimmt ab 17:37 Uhr an der Sitzung teil.

 

Herr Rakow übergibt den Vorsitz.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen