29.10.2015 - 11.4 Teilbebauungsplan Nr. 12/91/2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.4
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 29.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Beate Prante
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“ mit dem Ergebnis geprüft, dass
die Hinweise aus den Stellungnahmen von
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Naturschutz, Wasser und Boden
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz
Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck
Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V
Stadtwerke Wismar GmbH (Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB)
Kataster- und Vermessungsamt
Landesamt für innere Verwaltung M-V, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Landrätin als untere Naturschutzbehörde
Landrätin als untere Wasserbehörde (Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB)
Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
Straßenbauamt Schwerin
Bürgermeister als Straßenbaulastträger
Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb Wismar (EVB)
Landrätin als untere Abfall- und Bodenschutzbehörde
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Amt Neuburg für die Gemeinde Hornstorf
berücksichtigt werden;
die Hinweise aus der Stellungnahme von
Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde
Stadtwerke Wismar GmbH (Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB)
Bürgermeister als Träger für Kultur
Landrätin als untere Wasserbehörde (Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB)
teilweise berücksichtigt werden
und die Hinweise und Forderungen von
Gisela Rachui-Stöckl und Edgar Paul Stöckl
Eisenbahnfreunde e.V.
nicht berücksichtigt werden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, Gesamtbereich bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).
3. Die Begründung zur 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, Gesamtbereich (Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2, Gesamtbereich nach dem Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, 1. Änderung, Gesamtbereich nach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 58. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Wortmeldungen: Herr Domke, Herr Litzner
Anlagen zur Vorlage
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