29.10.2015 - 11.4 Teilbebauungsplan Nr. 12/91/2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“ mit dem Ergebnis geprüft, dass

 

die Hinweise aus den Stellungnahmen von

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Immissions- und Klimaschutz,                                                                                                                  Abfall und Kreislaufwirtschaft

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Bereich Naturschutz, Wasser und Boden

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

Stadtwerke Wismar GmbH (Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB)

Kataster- und Vermessungsamt

Landesamt für innere Verwaltung M-V, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und                                                                                                   Katasterwesen

Landrätin als untere Naturschutzbehörde

Landrätin als untere Wasserbehörde (Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB)

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Straßenbauamt Schwerin

Bürgermeister als Straßenbaulastträger

Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb Wismar (EVB)

Landrätin als untere Abfall- und Bodenschutzbehörde

Industrie- und Handelskammer zu Schwerin

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Amt Neuburg für die Gemeinde Hornstorf

berücksichtigt werden;

 

die Hinweise aus der Stellungnahme von

Bürgermeister als untere Denkmalschutzbehörde

Stadtwerke Wismar GmbH (Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB)

Bürgermeister als Träger für Kultur

Landrätin als untere Wasserbehörde (Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB)

teilweise berücksichtigt werden

 

und die Hinweise und Forderungen von

Gisela Rachui-Stöckl und Edgar Paul Stöckl

Eisenbahnfreunde e.V.

nicht berücksichtigt werden.

 

(Abwägung siehe Anlage 1)

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, Gesamtbereich bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B in der vorliegenden Fassung (Anlage 2).

 

3. Die Begründung zur 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, Gesamtbereich (Anlage 3) wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zur 1. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2, Gesamtbereich nach dem Satzungsbeschluss das Ergebnis der Prüfung der fristgerecht eingegangenen Schriftsätze gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, 1. Änderung, Gesamtbereich nach Wirksamkeit der im Parallelverfahren aufgestellten 58. Änderung des Flächennutzungsplanes Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel“ gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Wortmeldungen: Herr Domke, Herr Litzner

 

Die Vorlage VO/2015/1329-01 kommt zur Abstimmung.

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Abstimmungsergebnis:

-beschlossen

 

Ja-Stimmen:23

Nein Stimmen:9

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage