07.01.2013 - 4 Hauptsatzung der Hansestadt Wismar
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Verwaltungsausschusses
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 07.01.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 AMT FÜR HOCHBAU, SERVICE und LIEGENSCHAFTEN
- Bearbeiter:
- Andreas Wellmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen:
Herr Bojahr, Herr Wellmann, Frau Teß, Frau Adam, Frau Davids, Herr Brandt
Nachfolgend aufgeführte Paragrafen wurden diskutiert:
§ 8 Abs. 4 Pkt. 1 (Kultur-, Sport- und Bildungsausschuss)
Begriff Hochschule
§ 8 Abs. 4 Pkt. 4 (Verwaltungsausschusses)
Begriff Integration
§ 8 Abs. 4
Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen nach 2014
§ 8 Abs. 4 Pkt. 2 (Bau- und Sanierungsausschuss)
Aufgaben Umweltschutz und Denkmalschutz
§ 13 Abs. 2
hier greift höherrangiges Recht
Alle Fragen wurden diskutiert und beantwortet.
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die Vorlage mit der in der Anlage 1 beigefügten Hauptsatzung der Hansestadt Wismar der Bürgerschaft zur Beschlussfassung mit nachfolgend aufgeführten Änderungen vorzulegen:
In § 3 Abs. 2 soll im letzten Satz noch das Wort mündlich ergänzt werden. Der Satz lautet dann folgendermaßen:
Erteilen die Fragestellenden keine Zustimmung, sollen die Antworten in der folgenden Bürgerschaftssitzung mündlich mitgeteilt werden.
Im § 8 Abs. 4 Pkt. 4 (Verwaltungsausschusses) soll die Aufgabe - Angelegenheiten der Stadtkirchen gestrichen werden.
Im § 10 Abs. 6 muss es im letzten Satz heißen § 7 Abs. 8. Der Satz lautet dann folgendermaßen:
§ 7 Absatz 8 dieser Satzung gilt entsprechend.
Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, die Vorlage mit einer synoptischen Darstellung für die Bürgerschaft vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
mit Änderungen mehrheitlich beschlossen
Ja-Stimmen: 8
Nein Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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88,5 kB
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