07.01.2013 - 4 Hauptsatzung der Hansestadt Wismar

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Wortmeldungen:

Herr Bojahr, Herr Wellmann, Frau Teß, Frau Adam, Frau Davids, Herr Brandt

 

Nachfolgend aufgeführte Paragrafen wurden diskutiert:

 

§ 8 Abs. 4 Pkt. 1 (Kultur-, Sport- und Bildungsausschuss)

Begriff „Hochschule“

 

§ 8 Abs. 4 Pkt. 4 (Verwaltungsausschusses)

Begriff „Integration“

 

§ 8 Abs. 4

Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen nach 2014

 

§ 8 Abs. 4 Pkt. 2 (Bau- und Sanierungsausschuss)

Aufgaben „Umweltschutz“ und „Denkmalschutz“

 

§ 13 Abs. 2

hier greift höherrangiges Recht

 

Alle Fragen wurden diskutiert und beantwortet.

 

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage 1 beigefügte Hauptsatzung der Hansestadt Wismar.

 

 

Reduzieren

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die Vorlage mit der in der Anlage 1 beigefügten Hauptsatzung der Hansestadt Wismar der Bürgerschaft zur Beschlussfassung mit nachfolgend aufgeführten Änderungen vorzulegen:

 

In § 3 Abs. 2 soll im letzten Satz noch das Wort „mündlich“ ergänzt werden. Der Satz lautet dann folgendermaßen:

 

„Erteilen die Fragestellenden keine Zustimmung, sollen die Antworten in der folgenden Bürgerschaftssitzung mündlich mitgeteilt werden.“

 

Im § 8 Abs. 4 Pkt. 4 (Verwaltungsausschusses)  soll die Aufgabe „- Angelegenheiten der Stadtkirchen“  gestrichen werden.

 

Im § 10 Abs. 6 muss es im letzten Satz heißen „§ 7 Abs. 8“. Der Satz lautet dann folgendermaßen:

 

„§ 7 Absatz 8 dieser Satzung gilt entsprechend.“

 

Weiterhin wird die Verwaltung gebeten, die Vorlage mit einer synoptischen Darstellung für die Bürgerschaft vorzubereiten.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Änderungen mehrheitlich beschlossen

 

Ja-Stimmen:              8             

Nein Stimmen:              1

Enthaltungen:              0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage