24.09.2015 - 10.3 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.20...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.3
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 24.09.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 56 Seniorenheime der Hansestadt Wismar
- Bearbeiter:
- Dana Fabig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Fidelis Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2014 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 des Eigenbetriebes Seniorenheime der Hansestadt Wismar mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 25.436.721,78 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 92.836,35 EUR fest.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Das Jahresergebnis in Höhe von 92.836,35 € soll wie folgt verwendet werden:
- Einstellung in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige
Zwecke gem. § 62 Abs. 1 Nr.1 AO (zweckgebundene Rücklage) 36.336,35 €
- Einstellung in die freie Rücklage gem. § 62.Abs. 1 Nr. 3 AO 26.500,00 €
- zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke werden an die HWI weiter-
gegeben 20.000,00 €
Die Hansestadt Wismar verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendungen des Seniorenheimes der Hansestadt Wismar für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen.
4. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleiterin für
das Wirtschaftsjahr 2014.
- einstimmig beschlossen
Anlagen zur Vorlage
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