24.09.2015 - 10.11 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 „Мolkereiviertel“.
  2. Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:durch die Rostocker Straße

im Osten:durch die Kleingartenanlage am Exerzierplatz

im Süden:durch den Flöter Weg

im Westen:durch die Wohnbebauung der H.-Heine-Straße sowie der Kastanienallee

(siehe Anlage 1 - Übersichtsplan)

  1. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 „Molkereiviertel“.
  2. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
  5. Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt

Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 64/04, 1. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Ostsee-Molkerei Wismar GmbH zu schließen.

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Abstimmungsergebnis:

- einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=315&TOLFDNR=5749&selfaction=print