28.05.2015 - 11.3 Änderung Benutzungs- und Gebührensatzung der St...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.3
- Zusätze:
- SPD-Fraktion
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 28.05.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- SPD-Fraktion
- Bearbeiter:
- Fraktion SPD-Fraktion
- Beschluss:
- verwiesen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek der Hansestadt Wismar. Hierzu soll der "§6 Benutzungsgebühr" und
"§9 Säumnisgebühren und Gebühr für nicht zurückgespulte Videokassetten" wie folgt geändert werden:
§6 Punkt 2 der Benutzungsgebühr
Die Gebühr beträgt für die Nutzung der Stadtbibliothek in Euro:
a) ab Volljährigkeit jährlich 15,00 (alt: 12,00)
halbjährlich 10,00 (alt: 7,00)
monatlich 3,50 (alt: 2,50)
c) für juristische Personen jährlich 35,00 (alt: 25,00)
d) für Partner (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner oder eheähnliche Gemeinschaften mit
gleichem Wohnsitz jährlich 23,00 (alt: 20,00)
halbjährlich 15,0 (alt: 12,00)
§9 Punkte 2-4 Säumnisgebühr und Gebühr für nicht zurückgespulte Videokassetten in Euro
2. Die Säumnisgebühr für Videokassetten und DVDs pro Ausleihtag und Medium:
2,00 (alt: 1,00); Kinder bis 14 Jahre die Hälfte
3. Die Säumnisgebühr für die sonstigen Medien beträgt pro Ausleihtag und Medium:
1,00 (alt: 0,60); Kinder bis 14 Jahre die Hälfte
4. Die Säumnisgebühren werden bis zu folgenden Obergrenzen erhoben:
Zeitungen und Zeitschriften pro Exemplar: 25,00 (alt: 20,00)
Bücher und andere Medien pro Exemplar: 55,00 (alt: 50,00)
Kinder bis 14 Jahre die Hällte
Begründung: Frau Adam
Herr Dr. Zielenkiewitz, FÜR-WISMAR-Fraktion, stellt den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales und den Finanzausschuss.
Wortmeldung: Senator, Herr Berkhahn
Frau Adam, SPD-Fraktion, schließt sich dem Antrag der FÜR-WISMAR-Fraktion auf Verweisung an.
Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag auf Verweisung in den Ausschuss für Kultur, Sport, Jugend, Bildung und Soziales und den Finanzausschuss.
– beschlossen