28.05.2015 - 10.3 Haushaltswirtschaftliche Sperre zum Haushalt 2015

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die, als Maßnahme zur Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Anordnungen des Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern mit Datum vom 17.04.2015, vom Bürgermeister verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne des § 51 KV M-V als Alternative zum Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung. Innerhalb des von der Rechtsaufsichtsbehörde vorgegebenen Rahmens wird der Bürgermeister durch die Bürgerschaft ermächtigt, die haushaltswirtschaftliche Sperre an die Gegebenheiten der Haushaltsdurchführung anzupassen.

 

 

Die Vorlage VO/2015/1304 kommt zur Abstimmung.

 

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Abstimmungsergebnis:

         beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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