30.04.2015 - 11.1 Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen ...

Beschluss:
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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt folgende Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Parkflächen und für die Tiefgarage der Hansestadt Wismar:

 

§ 6 Höhe des Entgeltes

 

1)      Für das Parken auf den Parkflächen sowie in der Tiefgarage gemäß § 2 dieser Benutzungs- und Entgeltordnung werden folgende Entgelte erhoben:

 

Parkplatz Altstadt/Hafen und Altstadt Westhafen

 

Für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines jeden Jahres gelten folgende Entgelte:

 

Kurzparker

je angefangene 30 Minuten

0,50 Euro

 

Tageshöchstbetrag

4,00 Euro

(Mehr-)Tagesparker

für 24 h

4,00 Euro

 

Für den Zeitraum vom 01.11. eines jeden Jahres bis zum 28./29.02. des folgenden Jahres gelten folgende Entgelte:

Kurzparker

je angefangene 30 Minuten

0,50 Euro

 

Tageshöchstbetrag

2,00 Euro

(Mehr-)Tagesparker

für 24 h

2,00 Euro

 

 

Parkplatz Altstadt/Bahnhof/ZOB P2 + P3

Kurzparker

je angefangene 30 Minuten

0,50 Euro

 

Tageshöchstbetrag

2,00 Euro

(Mehr-)Tagesparker

für 24 h

2,00 Euro

 

 

Begründung: Herr Ballentin

 

Frau Adam, SPD-Fraktion, stellt den Antrag auf Verweisung in den Eigenbetriebsausschuss und Verwaltungsausschuss.

 

Wortmeldung: Herr Speck

 

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Antrag auf Verweisung der SPD-Fraktion, in den Eigenbetriebsausschuss und den Verwaltungsausschuss.

                                                              beschlossen

 

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